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05.01.2026

Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel – bis zum 30. Juni 2026 umtauschen

05.01.2026
Hier finden Sie die Informationen zur Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel.
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Wer Pflanzenschutzmittel für den gewerblichen Einsatz ausbringen möchte, benötigt wie bisher eine entsprechende Fachbewilligung.

Ab dem Jahr 2027 wird diese neue Bewilligung bereits beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Die bisherige Fachbewilligung als Bestandteil der landwirtschaftlichen Ausbildung wird neu persönlich im FaBe-Register erstellt und kann mithilfe einer App oder einem ausgedruckten QR-Code ausgewiesen werden.

Handeln Sie jetzt und beantragen Sie die neue Fachbewilligung zeitnah, um im Jahr 2027 weiterhin Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz nutzen zu können.

Die meisten Landwirte verfügen aufgrund ihres Lehrabschlusses schon heute über eine Fachbewilligung Pflanzenschutz. Durch die neue Gesetzeslage verliert die "alte" Fachbewilligung per Ende 2026 ihre Gültigkeit. Sie können diese nun aber in die neue Form der Fachbewilligung umtauschen. Die Gültigkeit der Bewilligung beginnt per 1.1.2027 und ist künftig 5 Jahre befristet. Sie verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn die obligatorischen Weiterbildungslektionen innerhalb der vorgegebenen Zeit absolviert wurden.

Nutzen Sie für die Umwandlung ihrer alten Fachbewilligung ins neue Format folgenden Link:

https://fabe-psm.identitas.ch/.

Einige wichtige Hinweise für einen reibungslosen Umtausch der Fachbewilligung:

👉🏻 Machen Sie sich zuerst Gedanken, ob sie die "grosse" Fachbewilligung L oder die "kleine" Fachbewilligung" benötigen (siehe https://www.permis-pph.admin.ch/de/weg-fachbewilligung) - beantragen Sie dann nur jeweils eine davon.

👉🏻 Erstellen Sie qualitativ gute Scans Ihres Ausbildungs-Nachweises (EFZ, etc.) und sowie Ihres Identitätsnachweises (ID,...) für den Antrag zur neuen Fachbewilligung, sodass der Antragsprozess dann ohne Verzögerung verarbeitet werden kann.

👉🏻 weitere Antworten zu diversen Fragen finden Sie in den folgenden FAQ's: https://www.permis-pph.admin.ch/de/fabe-umtausch-2026

Was tun, wenn Sie noch keine Fachbewilligung haben, zukünftig Pflanzenschutzmittel für den gewerblichen Gebrauch erwerben und anwenden möchten? Dann melden Sie sich unbedingt zeitnah beim kantonalen Pflanzenschutzdienst, um einen Kurs zum Erlangen der Fachbewilligung besuchen zu können.

Bei technischen Fragen zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte direkt an den Host des FaBe-Servers (identitas AG: 0848 233 233; fabe-psm@identitas.ch)

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich an den Kantonalen Pflanzenschutzdienst (Raphael Vogel, 041 594 56 45, pflanzenschutz@schluechthof.ch).

Weitere Informationen

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Kontakt

Kantonaler Pflanzenschutzdienst

Raphael Vogel
041 594 56 45
pflanzenschutz@schluechthof.ch

Wichtig!

Umtausch bis 30.06.2026

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