Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)
Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des KES steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt.
Contact
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Lundi au Mardi 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mercredi 14:00 - 17:00
Jeudi au Vendredi 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?
So können Sie sich vorab wie folgt informieren: Telefonisch unter: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr
Unser Amt bleibt am Mittwoch, 13. März 2024 aufgrund einer Systemumstellung den ganzen Tag geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Über uns
Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.
Entstehung des KES
Am 01.01.2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Zuger Einwohner- und Bürgergemeinden durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen wurden im gleichen Umfang wie bisher beibehalten, die gemeindliche Mandatsführung wurde vom Kanton übernommen.
Grund für diese Änderung war die Revision des früheren Vormundschaftsrechtes (jetzt: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). So verlangt das Bundesrecht seit dem 01.01.2013, dass die Aufgaben der ehemaligen Vormundschaftsbehörden von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die Neuschaffung der KESB bringen für schutzbedürftige Menschen wesentliche Verbesserungen mit sich:
- Schutz und Förderung des Selbstbestimmungsrechts: Im Mittelpunkt stehen nicht mehr primär die Bevormundung und der damit einhergehende Entzug von Rechten, vielmehr wird den Betroffenen individuell mit massgeschneiderten Massnahmen geholfen. So kommt behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit nur noch dann zum Tragen, wenn andere – private – Vorkehrungen oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht mehr reichen.
- Professionalisierte interdisziplinäre Fachbehörde: Die neue, professionelle KESB ist interdisziplinär zusammengesetzt und verfügt über umfassendes Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Rechtswissenschaft, Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie).
Leitung
Mario Häfliger
Präsident/in und Amtsleiter/in
6300 Zug
Alexandra Reichmuth
Stv. Amtsleiter/in
6300 Zug
Daniela Keller
Abteilungsleiter/in
6300 Zug
Iris Binzegger
Abteilungsleiter/in
6300 Zug
Jürg Widmer
Abteilungsleiter/in
6300 Zug
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