Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen.

Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.

Contact

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Formulaire de contact
Adresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Boîte postale
6301 Zug
Heures d'ouverture

Lundi au Mardi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mercredi
14:00 - 17:00

Jeudi au Vendredi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Heures d'ouverture

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

Numero de telephone
+41 41 594 59 10