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Spesenvergütungen und Spesenreglemente
behörden des Arbeitnehmers verbindlich sind. In der Regel werden genehmigte Spesenreglemente von allen Deutschweizer Kantonen gegenseitig anerkannt.
Genehmigte Spesenreglemente
behörden des Arbeitnehmers verbindlich sind. In der Regel werden genehmigte Spesenreglemente von allen Deutschweizer Kantonen gegenseitig anerkannt.
Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
zum Lernprozess der Schülerinnen und Schüler dienen als Grundlage für das Orientierungsgespräch in allen Klassen ( Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen ). Im Orientierungsgespräch im 2. Schuljahr der
Kurzzeitgymnasium (KZG)
asiums ist die ge­samtschweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität, welche den freien Zugang zu allen Studienrichtungen der Universitäten, der ETH, der pädagogischen Hoch­schulen und – mit einem ents
Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen
Vertrauen in die Potenziale der Beteiligten. Selbststeuerung: Eine hohe Selbstverantwortung auf allen Ebenen ist eine wesentliche Voraussetzung für motiviertes Arbeiten und gute Arbeitsergebnisse.
Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug
der Universität oder ETH offen. Die BM Richtung "Technik, Architektur und Life Sciences" wird in allen drei Modellen, BM 1, BM 2 Teilzeit und Vollzeit, angeboten. Die BM Richtung "Gesundheit und Soziales"
Wege zu Bildung und Beruf
Übertritt, Übertrittsverfahren, Berufswahl Viele Wege führen zu Bildung und Beruf. Das Zuger Bildungssystem ist breit gefächert und gut ausgebaut. Viele Wege und Übergänge ermöglichen allen, ihre Cha
Aufgaben der Lehrmittelzentrale
Schulbereich. Sie versteht sich als Dienstleisterin für die gemeindlichen und privaten Schulen in allen Lehrmittelbereichen. Ihre wichtigsten Aufgaben sind: Erstellen der Lehrmittelverzeichnisse gemäss
«Ersatzangebot» und «Begleitetes Studium»
rechtigten und die Lehrpersonen. Ebenso ist sie bzw. er verantwortlich für die Kommunikation mit allen Beteiligten. Für Werkschülerinnen und Werkschüler ist für alle Klassen der Sekundarstufe I ein Er ten, der Schulischen Heilpädagogin, dem Schulischen Heilpädagogen, der Klassenlehrperson sowie allenfalls weiteren involvierten Fachpersonen als auch unter Einbezug der Schülerin, des Schülers zu definieren
Beurteilung im Zeugnis Sekundarstufe I
mit Titel und Note im Zeugnis ausgewiesen. Pflichtlektionen 3. Zyklus Pflichtlektionen sind von allen Schülerinnen und Schülern obligatorisch zu besuchen. Die Pflichtlektionen ändern sich je nach Klasse

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