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Update Bildungspolitik – Dezember 2022
Arbeitswochen In der GL AMH wurde über die Erhöhung der Höchstbeiträge diskutiert. Der Antrag war in allen Schulen des AMH in Konsultation und wurde von ihnen unterstützt. Die Erhöhungen sind moderat: eintägige
Verabschiedung Massnahmenplan zur Gleichstellung von Mann und Frau
von Frau und Mann, welche die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen bezweckt, sowie einen Plan mit sieben Massnahmen. Dieser wurde regelmässig überprüft
Sexualität und Schule: Entwicklung
Erregung, gehen unbefangen damit um, verbinden dieses mit Entspannung und erleben dabei ihren Körper mit allen Sinnen. Bereits in Kleinkindalter nutzen einige Kinder genitale Erregung und die anschliessende E
Positive Psychologie – 7 Fragen an Roger Dettling
von www.schulinfozug.ch. Einige Fragen sind individuell oder aufgabenbezogen, einige Fragen sind in allen Interviews dieselben. Diesmal mit Roger Dettling* von der PH Zug.Wo setzt die Positive Psychologie
Gesellschaft
Kind, Jugend, Familie, Alter, Integration und Armut Die Abteilung Gesellschaft befasst sich mit allen Fragen rund um das Thema Sozialhilfe sowie den Querschnittsthemen Kind, Jugend, Familie, Integration
Personalerhalt in Pflegeheimen fördern
von Kennzahlen, einem Analyse-Tag mit Interviews vor Ort mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Stufen und dem Auswertungsgespräch mit dem oberen Kader zusammen. «Für das Erfassen des Ist-Zustands
Aktuelle Mitteilungen
Gast ohne zusätzliche Fanggeräte mitfischen zu lassen. Die Anzahl Netze für Berufsfischer ist auf allen Seen im Kanton auf acht Schwebnetze pro Satz und 20 Bodennetze pro Berufsfischer beschränkt. Bei
Zeugnis
des Promotionsreglements, aber auch darüber hinausführende Bereiche. Die Plattform dient auch allen von zugerischen Zeugnissen betroffenen Personenkreisen, insbesondere den Erziehungsberechtigten,
Sachenrecht
wie folgt zusammenfassen: Ein im Jahr 1957 im Grundbuch eingetragenes «Fuss- und Fahrwegrecht mit allen Fahrzeugen» wurde anfänglich auf einer lediglich gekiesten Fläche ausgeübt, wobei sich die exakte grosszügiger geplant (und auch bewilligt) war, als er schliesslich ausgeführt wurde. Ob darin allenfalls ein teilweiser Verzicht auf das Wegrecht durch die damalige Eigentümerin zu erblicken ist, weshalb
Art. 738 ZGB, Art. 973 Abs. 1 ZGB
wie folgt zusammenfassen: Ein im Jahr 1957 im Grundbuch eingetragenes «Fuss- und Fahrwegrecht mit allen Fahrzeugen» wurde anfänglich auf einer lediglich gekiesten Fläche ausgeübt, wobei sich die exakte grosszügiger geplant (und auch bewilligt) war, als er schliesslich ausgeführt wurde. Ob darin allenfalls ein teilweiser Verzicht auf das Wegrecht durch die damalige Eigentümerin zu erblicken ist, weshalb

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