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Kommentar V PBG
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1 Das Amt für Raum und Verkehr ist die kantonale Fachstelle für Raumplanung und die Koordinationsstelle in planungs- und baurechtlichen Verfahren mit kantonaler Beteiligung.
Materialien Absatz
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Name und Bürgerrecht
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Name und Bürgerrecht Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der Schweiz ein neues Namens- und Bürgerrecht. Dieses gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der
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Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
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Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen Kulturunternehmen können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
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Ausfallentschädigung für Kulturschaffende Für Kulturschaffende stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Ausfallentschädigung: Für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung od
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Transformationsprojekte
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Transformationsprojekte Kulturunternehmen können für die Kosten, die für Transformationsprojekte entstehen, Beiträge in Form einer nicht rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen. Mit den neu vorgesehenen
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Regeste:
Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
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Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 69 DBG, § 67 Abs. 1 StG – Zivilrechtlich gültig beschlossenen Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer Kapitalgesellschaft, die von der kapitalmässigen Beteiligungsquote der Aktionärsge
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Wohn- und Lebensqualität
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Immobilien in der Gemeinde Hünenberg Kurze Wege zur Arbeit, zu Schulen und Kindergärten sowie zu öffentlichen Einrichtungen tragen zur Wohn- und Lebensqualität von Hünenberg bei. Die Wohnquartiere in
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Alters- und Hinterlassenenversicherung
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Regeste:
Art. 1a AHVG – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den