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Behandlung von Auslandverlusten
5 Abs. 3 StG sowie Art. 6 Abs. 3 DBG). Lediglich für den Fall von ausländischen Betriebsstätten besteht eine Ausnahmeregelung. Wenn ein schweizerisches Unternehmen Verluste aus einer ausländischen Bet
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Zugehörigkeit während der Steuerperiode - somit kein Besteuerungsrecht mehr. Hingegen kann der Wegzugskanton gemäss Art. 4b Abs. 2 StHG eine Besteuerung vornehmen, wenn zum Wegzugskanton während der St damit zusammenhängenden Aufwendungen/Abzüge jedoch auf ein Jahreseinkommen umgerechnet.  Die Besteuerungskompetenz betreffend der unbeschränkten Steuerpflicht obliegt gemäss Art. 4b Abs. 1 StHG ausschliesslich vorzunehmen bei Änderung der interkantonalen oder internationalen Verhältnisse. Soweit ein Besteuerungsrecht von verschiedenen Kantonen für die gleiche Steuerperiode besteht, ist lediglich eine Aufteilung
Grundsätzliches zur ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht
Zug sind die tatsächlichen Einkünfte, welche während der Steuerperiode geflossenen sind, für die Besteuerung massgebend. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art diese Einkünfte sind. Es erfolgt keine Umrechnung
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres. Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres. 2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A il (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge: Zuzug vom Ausland Wegzug ins Ausland Todesfall
Veräusserungssperrfrist
erfolgt die Besteuerung im Nachsteuerverfahren (§ 144-146 StG sowie Art. 151 und 152 DBG). Grundlage der Besteuerung sind die übertragenen unversteuerten stillen Reserven. Die Besteuerung erfolgt immer bei einer Kapitalerhöhung Bezugsrechte veräussert, liegt eine Sperrfristverletzung vor. Die zu besteuernde Quote der übertragenen stillen Reserven entspricht dem Verhältnis des Verkaufserlöses für die
2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests
2012-10: Einsatz standardisierter Leistungstests - BRB vom 31. Oktober 2012 - Anhang 2: Bestehende Leistungstests
Zuger Schutzkonzepte zum Schulstart.pdf
Die gemeindlichen Schulen knüpfen an die bestehenden Schutzkonzepte an. An den kantonalen Schulen wird es eine partielle Maskenpflicht geben. Alle Schulen mahnen Eltern und Schülerschaft zur Einhaltung
Bedeutung Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
entschädigt. Der Lastenausgleich wird allein vom Bund finanziert. Härteausgleich Der Härteausgleich besteht nur im Übergang vom alten Finanzausgleich zum neuen Ausgleichssystem. Die Zahlungen aus dem Härt
Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Unterlagen für Lehrpersonen
Inhalte des Ordners Übertrittsverfahren I Jede Lehrperson der Mittelstufe II sollte im Besitz eines Ordners «Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I» sein.  Die im Folgenden aufgelisteten
Kooperative Oberstufe
die Schülerinnen und Schüler jener Schulart der kooperativen Oberstufe zugewiesen, in der sie am besten gefördert werden können. Die Schülerin, der Schüler ist berechtigt, die im Übertrittsverfahren I

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