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Stille Reserven
werden, können nur stille Reserven, die infolge Statuswechsel künftig einer anderen (d.h. höheren) Besteuerung unterliegen. Grundsätzlich sind sowohl stille Reserven auf einzelnen Bilanzpositionen wie auch
Grundsätzliches
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Step-Up-Lösung noch vor Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
Zeitpunkt der Aufdeckung Die Aufdeckung von stillen Reserven im Umfang der kantonal bisher nicht besteuerten Quote (z.B. sog. «Auslandquote» bei gemischten Gesellschaften) ist steuerneutral ohne Gewinnst Gewinnsteuerfolgen möglich. Werden sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, so erfolgt eine Besteuerung im Umfang der bisher steuerbaren Quote. Die aufgedeckten Reserven sind in der Steuerbilanz für Kantons- und
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Sondersatzlösung per Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
festzusetzen. Dabei ist die Feststellung von stillen Reserven im Umfang der kantonal bisher nicht besteuerten Quote ohne Gewinnsteuerfolgen möglich. b. Gewinnsteuer in den Folgejahren Soweit mittels Verfügung Inlandquote erfolgt eine ordentliche Besteuerung, im Umfang der bisherigen Auslandquote erfolgt eine Besteuerung mit dem Sondersatz. Der einfache Sondersatz beträgt 0,8 % für das Jahr 2020, 1,0 % für das Jahr
Erläuterungen zu §§ 147 - 152 Inventaraufnahme
Wochen ein amtliches Inventar aufgenommen werden. In dieses Nachlassinventar werden das am Todestag bestehende Vermögen der verstorbenen Person, des in ungetrennter Ehe lebenden Eheteils und der unter elterlicher
Lebenspartnerschaft
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
Erläuterungen zu § 175
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
AHV-Zweigstelle
Unter  www.akzug.ch  sind sämtliche Formulare und Merkblätter einsehbar und können dort direkt bestellt werden. Wann haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreichen Ergänzungsleistungen sind aber keine Almosen: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch! Eine provisorische Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente
Verein Partnerschaft Banska Stiavnica
arbeit und Information der Bevölkerung. Zwischen der Einwohnergemeinde Hünenberg und dem Verein besteht eine Leistungsvereinbarung. Ein Vereinsbeitritt ist jederzeit möglich. Anmeldung bei jedem Vorst
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
die Kinderdrittbetreuung in Abzug bringen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern eine andere Aufteilung beantragen, begründen und nachweisen. Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge über das gemeinsame b StG und Art. 33 Bst. b DBG abzugsberechtigt, soweit sie nicht in persönlichen Dienstleistungen bestehen bzw. soweit sie sich nicht schon in einer Verminderung des Ertrages des belasteten Vermögens auswirken gesetzlichen Höchstbetrages der nachgewiesenen Kosten für die Kinderdrittbetreuung in Abzug bringen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern eine andere Aufteilung beantragen, begründen und nachweisen.Der

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