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Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Die Sozialabzüge werden nach den Verhältnissen am Ende der betreffenden Steuerperiode festgesetzt. Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, werden die Sozialabzüge nur anteilsmässig direkte Bundessteuer gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG gewährt.  Der Anspruch gilt für Kinder, die am Ende der Steuerpflicht oder Steuerperiode noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.Der Anspruch gilt Kinder unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 StG): das Kind muss am Ende der Steuerperiode weniger als 15 Jahre alt sein; für das Kind muss der Kinderabzug im Sinne von
ABC der Schulen Risch
Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Im Weiteren können Kinder, die bis Ende Februar das vierte Schulweg und zu Hause sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.Einschulung Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, besuchen nach dem obligatorischen Kindergartenjahr die 1
Aufführungsgeschichte 2000–2025
Gieriet  Eine Eigenproduktion des Kantitheaters und Matthias Werder inspiriert durch MOMO von Michael Ende Regie: Matthias Werder Dramaturgie: Claudius Lüthi Texte: Inka Wiederspohn Bühne: Christian Hunn "Jungen Schauspielhaus" Zürich, Schiffbau, 28. Mai 2009  Woyzeck ist ein Liebesdrama, das blutig endet und möglicherweise blutig beginnt. Im Zentrum stehen wenige Figuren. Der gedemütigte Woyzeck und Marie
Kindergarten
wenden.Kinder, die bis Ende Februar das 5. Altersjahr erreichen, haben im folgenden Schuljahr (ab August) den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Kinder, die bis Ende Februar das 4. Altersjahr Altersjahr erreichen, können ab August freiwillig den Kindergarten besuchen. Wer bis Ende März das 4. Altersjahr erreicht, ist ab August zum Eintritt in den Kindergarten berechtigt, wenn freie Plätze vorhanden
Hochwasserschutzprojekt Rotkreuz
Bereinigung Bauprojekt / UVB aus den Stellungnahmen Ende 2024 bis Mitte 2025 Öffentliche Planauflage / Bewilligung / Submission Ende 2025 / Anfang 2026 Baubeginn in Abhängigkeit von Eins offener Fragen aus Ereignisanalyse 1./2. Quartal 2023 Bereinigung HWS-Projekt und UVB Ende 2023 / Anfang 2024 Vernehmlassung Bauprojekt bei Kanton, Bund und SBB 2024 Urnenabstimmung
Forrenstrasse
Juli 2025 Bauphasen 1 / 2 starten Ende August 2025 Fazit über Verkehrsführung Ende August 2025 Anwohnerschreiben nächste Phasen verteilen Ende Februar 2026 Bauende
Neubau Durchlass Küntwilerstrasse
Eingabe Baugesuch Ende Oktober 2025 Antrag Kanton Begründung vorzeitiger Baubeginn von vorgezogenen Massnahmen 25. November 2025 Baubewilligung erhalten Ende November 2025 Beurkundung März 2026 Medienmitteilung / Anwohnerschreiben verteilt Ab 7. April 2026 Baustart Ende Oktober 2026 voraussichtliches BauendeProjektleitung bau@rischrotkreuz.ch
Deutschkompetenzen nehmen ab
Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) (Hg.), Mangelhafte Deutsch- und Mathematikkompetenzen am Ende der Volksschulzeit?, 31.12.2023, https://www.phsg.ch/de/forschung-entwicklung/projekte/mangelhaf personelle Veränderung Nach mehreren Jahren als WAH-Vertretung des Kantons Zug werde ich mein Amt per Ende des laufenden Schuljahres abgeben. Die Tätigkeit bot viele spannende Einblicke in die Entwicklung
632.1 - Steuergesetz
Mehrwert ist innert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c * Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten 755 1 632.1 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte; b) für Personen nach Abs. 1 Bst. b: der Kanton, in dem die steuerpflichti- ge Person am Ende der S
632.1 - Steuergesetz
Mehrwert ist innert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c * Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten Steuer. * 3 … * 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte; b) für Personen nach Abs. 1 Bst. b: der Kanton, in dem die steuerpflichti- ge Person am Ende der S

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