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Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
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Die Sozialabzüge werden nach den Verhältnissen am Ende der betreffenden Steuerperiode festgesetzt. Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, werden die Sozialabzüge nur anteilsmässig direkte Bundessteuer gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG gewährt.
Der Anspruch gilt für Kinder, die am Ende der Steuerpflicht oder Steuerperiode noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.Der Anspruch gilt Kinder unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 StG):
das Kind muss am Ende der Steuerperiode weniger als 15 Jahre alt sein;
für das Kind muss der Kinderabzug im Sinne von
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ABC der Schulen Risch
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Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Im Weiteren können Kinder, die bis Ende Februar das vierte Schulweg und zu Hause sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.Einschulung
Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, besuchen nach dem obligatorischen Kindergartenjahr die 1
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Aufführungsgeschichte 2000–2025
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Gieriet
Eine Eigenproduktion des Kantitheaters und Matthias Werder inspiriert durch MOMO von Michael Ende
Regie: Matthias Werder Dramaturgie: Claudius Lüthi Texte: Inka Wiederspohn Bühne: Christian Hunn "Jungen Schauspielhaus" Zürich, Schiffbau, 28. Mai 2009 Woyzeck ist ein Liebesdrama, das blutig endet und möglicherweise blutig beginnt. Im Zentrum stehen wenige Figuren. Der gedemütigte Woyzeck und Marie
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Kindergarten
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wenden.Kinder, die bis Ende Februar das 5. Altersjahr erreichen, haben im folgenden Schuljahr (ab August) den obligatorischen Kindergarten zu besuchen.
Kinder, die bis Ende Februar das 4. Altersjahr Altersjahr erreichen, können ab August freiwillig den Kindergarten besuchen.
Wer bis Ende März das 4. Altersjahr erreicht, ist ab August zum Eintritt in den Kindergarten berechtigt, wenn freie Plätze vorhanden
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Hochwasserschutzprojekt Rotkreuz
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Bereinigung Bauprojekt / UVB aus den Stellungnahmen
Ende 2024 bis Mitte 2025
Öffentliche Planauflage / Bewilligung / Submission
Ende 2025 / Anfang 2026
Baubeginn in Abhängigkeit von Eins offener Fragen aus Ereignisanalyse
1./2. Quartal 2023
Bereinigung HWS-Projekt und UVB
Ende 2023 / Anfang 2024
Vernehmlassung Bauprojekt bei Kanton, Bund und SBB
2024
Urnenabstimmung
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Forrenstrasse
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Juli 2025
Bauphasen 1 / 2 starten
Ende August 2025
Fazit über Verkehrsführung
Ende August 2025
Anwohnerschreiben nächste Phasen verteilen
Ende Februar 2026
Bauende
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Neubau Durchlass Küntwilerstrasse
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Eingabe Baugesuch
Ende Oktober 2025
Antrag Kanton Begründung vorzeitiger Baubeginn von vorgezogenen Massnahmen
25. November 2025
Baubewilligung erhalten
Ende November 2025
Beurkundung März 2026
Medienmitteilung / Anwohnerschreiben verteilt
Ab 7. April 2026
Baustart
Ende Oktober 2026
voraussichtliches BauendeProjektleitung bau@rischrotkreuz.ch
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Deutschkompetenzen nehmen ab
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Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) (Hg.), Mangelhafte Deutsch- und Mathematikkompetenzen am Ende der Volksschulzeit?, 31.12.2023, https://www.phsg.ch/de/forschung-entwicklung/projekte/mangelhaf personelle Veränderung
Nach mehreren Jahren als WAH-Vertretung des Kantons Zug werde ich mein Amt per Ende des laufenden Schuljahres abgeben. Die Tätigkeit bot viele spannende Einblicke in die Entwicklung
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632.1 - Steuergesetz
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Mehrwert ist innert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c * Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten 755 1 632.1 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte; b) für Personen nach Abs. 1 Bst. b: der Kanton, in dem die steuerpflichti- ge Person am Ende der S
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632.1 - Steuergesetz
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Mehrwert ist innert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c * Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten Steuer. * 3 … * 4 Anwendbar sind bei den natürlichen Personen die am Ende des Kalender- jahres bzw. bei den juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres gel- tenden Steuerfüsse. § 2bis * Gleichstellung Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte; b) für Personen nach Abs. 1 Bst. b: der Kanton, in dem die steuerpflichti- ge Person am Ende der S