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Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Bericht des Bundesrates vom 29. März 2017, Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Stimm- und Wahlrecht
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Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug. Die Beschwerdeführer beantragten im wesentlichen, die erste Abstimmung mit dem Resultat von 126 Nein-Stimmen zu 123 Ja-Stimmen sei für gültig und sämtliche weiteren könnten (Schönbächler, Rz. 67 Fn. 209). Hierfür bestehen vorliegend keine Hinweise. Je klarer das erste Abstimmungsergebnis ausgefallen ist, umso weniger wahrscheinlich ist es zudem, dass eine zweite Abstimmung 3.3, da einerseits im vorliegenden Fall der Ordnungsantrag gerade unmittelbar im Anschluss an die erste Abstimmung gestellt worden ist und sich anderseits die Situation anlässlich einer Urnenabstimmung
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§ 17 bis Abs. 1 GG, § 67 Abs. 1 lit. a und b WAG
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Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug. Die Beschwerdeführer beantragten im wesentlichen, die erste Abstimmung mit dem Resultat von 126 Nein-Stimmen zu 123 Ja-Stimmen sei für gültig und sämtliche weiteren könnten (Schönbächler, Rz. 67 Fn. 209). Hierfür bestehen vorliegend keine Hinweise. Je klarer das erste Abstimmungsergebnis ausgefallen ist, umso weniger wahrscheinlich ist es zudem, dass eine zweite Abstimmung 3.3, da einerseits im vorliegenden Fall der Ordnungsantrag gerade unmittelbar im Anschluss an die erste Abstimmung gestellt worden ist und sich anderseits die Situation anlässlich einer Urnenabstimmung
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Staats- und Verwaltungsrecht
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und Erfahrungszulage ausgerichtet. Das erste Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses wird als erfülltes Dienstjahr angerechnet, wenn der Dienstantritt in der ersten Jahreshälfte erfolgt ist (Abs. 1). Die VorsR primär die erste Rentenzahlung und "spätestens" die Vollendung des 65. Altersjahres nennt, kann diese Bestimmung auch nicht etwa so verstanden werden, wonach alternativ auf die erste Rentenzahlung oder April 2019 beantragte die Suva die Abweisung der Beschwerde.Aus den Erwägungen:
(…)
3.2 3.2.1 Erste Voraussetzung für die Leistungspflicht eines Unfallversicherers ist das Vorliegen eines Unfalls resp
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Sexualität und Schule: Entwicklung
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Pubertät ist geprägt von ersten Malen. Nebst ersten Verliebtheitsgefühlen, die vielleicht auch zu ersten ernsthaften Beziehungen führen, erleben viele Jugendliche in der Pubertät erste körperliche Annäherungen «Ernstfallbedingungen». Der erste Samenerguss passiert, ein Ereignis, auf das die betroffenen Kinder oft nicht vorbereitet sind. Und nicht zu vergessen die ersten Küsse, das erste Knutschen und dann mit 16 das bevorzugte Geschlecht. Es wachsen erste Haare an Körperstellen, wo es vorher keine gab, und der Körper verändert sich in Grösse, Form und Proportionen. Die erste Menstruation erfordert die Anwendung
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2020 - 2024
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Weinrebenkapelle um. Die Wiese zeigt nun auf, wie die Biodiversität gefördert werden kann.
Die erste Speziallandwirtschaftszone im ganzen Kanton Zug entsteht in Hünenberg. Am 9. Juni hat die grosse Mehrheit Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung erstmals seit rund 30 Jahren eine geheime Abstimmung. Die erste Etappe Ringstrasse/ Mittelachse und Bushaltestellen im Arbeitsgebiet Bösch wurde gutgeheissen.Ein Am 21. Februar wälzten sich 42 Formationen am Fasnachtsumzug durchs Dorf.
Am 2. März fand die erste Hünenberger Einkaufsnacht statt.
Am 1. Mai beginnen an der Zentrumstrasse die Arbeiten für die
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Sexualpädagogik – hilft und eckt an
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wenn man etwas nicht will.»Modul «sich kennenlernen - sich näherkommen» Der Titel des Moduls für die erste Oberstufe ist auf zwei Arten zu verstehen. Einerseits sind viele Jugendliche in der Oberstufe daran daran interessiert, Menschen des bevorzugten Geschlechtes kennenzulernen und sammeln dabei erste Beziehungserfahrungen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass sich die Jugendlichen selbst kennen lernen und Schülern der 1. Oberstufe im Kanton Zug:
Was ist die normale Penisgrösse?
Wann sollte man das erste Mal zum Frauenarzt?
Wie kann sich eine Frau selbst befriedigen?
Wie küsst man mit der Zunge?
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Gib8! Übersichtsbroschüre (ZUDK)
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8 Hauptmassnahmen der Baurichtlinie Luft haben in der Zentralschweiz erste Priorität. Sie bewirken, dass auf Baustellen weniger Luftschadstoffe entstehen.
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Bau- und Planungsrecht
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, genau zu definieren, was in räumlicher Hinsicht unter dem «Areal Salesianum», auf das sich der erste Satz in § 53 Abs. 2 BO bezieht, zu verstehen ist. Sodann ist auf den bisherigen Charakter und das im zweiten Absatz von § 53 BO gelesen wird, ändert sich an dieser Sichtweise nichts. Gerade der erste Satz der Bestimmung, der im Sinne einer Absichtserklärung festhält, dass der Charakter und das Er Auslegung, das heisst für eine Auslegung, bei der nach Sinn und Zweck der Regelung gefragt wird, ist der erste Satz von § 53 Abs. 2 BO. Dieser enthält, wie bereits festgestellt, eine absolut formulierte progr
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Sozialversicherung
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ungsplanes erfolgen, der prognostisch Gewähr bietet, dass die Wiedereingliederung erreicht wird. Erste Anspruchsvoraussetzung ist eine spezifische Invalidität, eine bleibende und für längere Zeit andauernde Randziffer 4011 umschreibt den spezifischen Invaliditätsgrad von ca. 20%. Gewährt eine Umschulung für die erste Zeit nach Abschluss einen geringeren Verdienst, ist aber ein erhebliches Lohnwachstum zu erwarten Gleichwertigkeit der angestrebten Tätigkeit dürfe auch dann bejaht werden, wenn die Umschulung für die erste Zeit nach Abschluss der Ausbildung zwar einen geringeren Verdienst gewähre, indes ein erhebliches