-
Die Besteuerung von Nutzniessung an Liegenschaften und Wohnrecht bei der Vermögenssteuer
-
Zivilrechtliche Grundlage der Nutzniessung bilden die Art. 745-775 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Das Wohnrecht ist in den Art. 776-778 ZGB geregelt und ist
-
Exkurs: Pflegekinder
-
üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, Freizeit und erbringen ausserdem auch Transportleistungen. Grundsätzlich ist die Pflegevereinbarung zwischen
-
Zuwendungen öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke
-
Abzugsberechtigt sind freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund und seine Anstalten an den Kanton und seine Anstalten an die Gemeinden und ihre Anstalten an andere j
-
Einkauf von Beitragsjahren der beruflichen Vorsorge (gültig ab 1.1.2006)
-
Vorsorge zurückgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.
Nach Inkrafttreten von
-
Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kosten
-
Allgemeine Lebenshaltungskosten: Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung, Freizeitgestaltung etc. sowie Schulgelder und Ähnliches zählen zu den privaten Lebenshaltungskosten der Kinder
-
Besondere Berufskosten von Expatriates
-
die Kosten für Schulbus, Schulbücher, Verpflegung und für ergänzende Angebote der Schulen wie freiwillige Kurse oder Ferienlager, Fremdbetreuung vor oder nach dem Schulunterricht.Die besonderen Berufskosten
-
Nicht abzugsfähige Kosten
-
die Kosten für Schulbus, Schulbücher, Verpflegung und für ergänzende Angebote der Schulen wie freiwillige Kurse oder Ferienlager, Fremdbetreuung vor oder nach dem Schulunterricht.
-
Foto Christoph Freihofer
-
Foto Christoph Freihofer
-
Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen
-
die vom Arbeitgeber festgelegten 150 Stunden und die Sportwoche für unter 50-Jährige mit ein. Zur freien Zeit gehören — wie gesetzlich vorgegeben — die Feiertage und die Ferien.Beschluss Bildungsrat zur
-
Schulinfo Zug 06/07 - Fokus Ethik und Religion
-
Freiraum und Vertrauen – zum Abschied von der Bildungsdirektion