-
Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
-
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. März 2017 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Kantonsregierungen
-
Beilage EDI-Vernehmlassungsfragebogen ausgefüllt
-
Änderungen der Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (FHZV, BVV2, BVV3) Stellungnahme des Kantons Zug
-
Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)
-
Schweizerische Bundeskanzlei Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 haben Sie uns in oben genannter Angelegenheit mit Frist bis zum 30. April 2019 zur Vernehmlassung e
-
Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch
-
Ab dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars inPolizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen.In Europa ist für Personentransporte ab dem
-
Auslandurlaub
-
PDF Sie sind voraussichtlich länger als 12 Monate im Ausland?
Dann ist ein Auslandurlaub notwendig, gehen Sie wie folgt vor:
Kontaktaufnahme mit der Militärverwaltung
Pflichten vor der Abreise
-
Rückerstattung der Ersatzabgaben
-
Rückerstattung der Ersatzabgaben Militär- und Zivildienstleistende haben Anspruch auf Rückerstattung aller bezahlten Ersatzabgaben, sobald sie ihre gesamte Dienstleistungspflicht erfüllt haben.
Der
-
Vorbereitungs, Auschaffungs - und Durchsetzungshaft
-
Personen, welche sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten und die Schweiz verlassen müssen, können durch die zuständige kantonale Behörde zur Sicherstellung des Vollzuges in Vorbereitungs, Ausscha
-
2019-05-19 Teilrevision des Planungs und Baugesetzes (PBG)
-
Bis anfangs Mai dieses Jahres müssen die Kantone die Bundesvorgabenumgesetzt haben. Der Kanton Zug erfüllt dieseForderungen mit der vorliegenden Teilrevision des kantonalenPlanungs- und Baugesetzes.
-
Finanzen
-
Regeste:
§ 7 FHG – Das Verwaltungsvermögen zeichnet sich gegenüber dem Finanzvermögen dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finan
-
Finanzrecht
-
Regeste:
§ 7 FHG – Das Verwaltungsvermögen zeichnet sich gegenüber dem Finanzvermögen dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finan