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Gemeindeversammlung
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Informationen über die Legislative in der Gemeinde Steinhausen, inklusive Termine und Traktanden anstehender Gemeindeversammlungen. Donnerstag, 25. Juni 2026, 19.30 Uhr Dorfplatz Steinhausen
Donner
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Deutschkompetenzen nehmen ab
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sich im Kontakt mit der Welt eine wechselseitige Verbindung bildet. Resonanz entsteht aus vier grundlegenden Bausteinen:
Erreichbarkeit / Ansprechbarkeit: Etwas spricht mich an (z. B. ein Naturphänomen -direktoren (EDK) (Hg.), Medienmitteilung. Die Resultate der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen ÜGK 2023 liegen vor, 22.5.2025, https://www.edk.ch/de/die-edk/news/mm22052025 , besucht am
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Baugesuche
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Informationen für private Bauherren und Unternehmen zu eigenen Bauprojekten in der Gemeinde Steinhausen. Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung der
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Publikationen
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Eva (2020): Ganz Ohr Sein: Mit dem Hörclub im Unterricht das Zuhören spielerisch fördern . Grundschulunterricht Deutsch 3/2020. Cornelsen Verlag. S. 17 -21.
Göksel, Eva / Meierhans, Claudia. (2020): ch)
Nell-Tuor, Nadine (2023). Hört gut zu! Zuhörkompetenz situationsangemessen erfassen. In: Grundschule Deutsch 80, S. 8-10.
Kreuz, Judith (2023): Argumentieren im schüler*innengeleiteten Klassenrat Manuela / Eckstein, Boris & Erzinger, Andrea (2019): Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der Grundkompetenzen im 4. Schuljahr. Unveröffentlichter Bericht. Aarau: Geschäftsstelle der Aufgabendatenbank EDK
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Kommissionen
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über ein Pflichtenheft, eine Leistungsvereinbarung oder nimmt Aufgaben aufgrund einer gesetzlichen Grundlage wahr. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten
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Art. 99 Abs. 1 ZPO
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en Fall beläuft sich der Streitwert auf rund CHF 21,42 Mio. Bei diesem Streitwert beträgt das Grundhonorar der Rechtsanwälte rund CHF 163 500.00 (vgl. § 3 Abs. 1 AnwT). Davon dürfen für das Rechtsmitt
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Art. 257 ZPO
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machen kann (Urteil des Bundesgerichts 5C.232/2003 vom 2. März 2004 E. 5.2 f.). Die Anwendung des Grundsatzes «servitus civiliter exercenda» nach Art. 737 Abs. 2 ZGB verlangt mithin in aller Regel einen E tun, was zur Erhaltung und Ausübung der Dienstbarkeit nötig ist (Art. 737 Abs. 1 ZGB). Nach dem Grundsatz «servitus civiliter exercenda» ist er jedoch verpflichtet, sein Recht in möglichst schonender Weise unnütz. Mithin ist zumindest fraglich, ob die Aufforderung zur sofortigen Entfernung nicht den Grundsatz der schonenden Rechtsausübung verletzt. Daran ändert offenkundig nichts, dass die Projektänderung
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§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
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eigenständigen Regelung überlassen sind (anders zu entscheiden wäre wohl bei einer Weisung über die Grundsatzfrage des Unterstützungswohnsitzes, wo die Gemeinde als Erbringerin von Fürsorgeleistungen in ihren
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Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
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der Ehegatten). Die Bedürftigkeit ist zu verneinen, wenn der Gesuchsteller finanzielle Mittel auf Grundlage solcher Verpflichtungen erhältlich machen kann. Leben Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt ist
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Art. 59 ATSG
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Regeste:
: Beschwerdelegitimation «pro Adressat» (Anwendungsfall der bundesgerichtlichen Rechtsprechung 8C_606/2007). Dieser Unfallversicherer hat ein selbständiges, eigenes Rechtsschutzinteresse an