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Update Bildungspolitik – Dezember 2022
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Update Zuger Bildungspolitik Dezember 2022 Krieg gegen die Ukraine Im Dezember wurden im Kanton Zug insgesamt 180 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine beschult: 35 KG, 95 PS, 37 Sek I und 13 Sek I
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Aus der Schule – Für die Schule
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Ein herausfordernder Begleitungsauftrag: Berufswahlbegleitung auf der Sekundarstufe I Die Berufswahlbegleitung auf der Sekundarstufe I erfüllt und erschöpft zugleich. Vernetzung und andere Massnahmen
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Zugersee
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Der Zugersee ist ein nährstoffreiches und deshalb sanierungsbedürftiges Gewässer. Der Zugersee liegt flächenmässig auf Rang 9 und volumenmässig auf Rang 10 der Schweizer Seen. Die Einschnürung beim C
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7. Angebote für Migrantinnen und Migranten
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für Migrantinnen und Migranten im Kanton Zug Diese Angebote sind grundsätzlich zugänglich für alle Zugewanderten inklusive Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Angebote mit Alltagsinformati
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Sachenrecht
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Glauben auf einen Eintrag im Grundbuch – wobei der Dienstbarkeitsvertrag als Beleg beim Grundbuchamt aufbewahrt wird (Art. 948 Abs. 2 ZGB) und ebenfalls einen Bestandteil des Grundbuchs bildet (Art. 942 Abs. einerseits, dass der Inhalt des Grundbuchs grundsätzlich als richtig fingiert wird (positive Seite des Publizitätsprinzips), und andererseits, dass der Grundbucheintrag als vollständig gilt (negative Seite 3).
3.5.1 Das Bundesgericht hat die natürliche Publizität wiederholt als Grundlage für die Abänderung der aus dem Grundbuch ersichtlichen materiellen Rechtslage herangezogen (vgl. auch E. 3.2 «zweite
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Art. 738 ZGB, Art. 973 Abs. 1 ZGB
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Glauben auf einen Eintrag im Grundbuch – wobei der Dienstbarkeitsvertrag als Beleg beim Grundbuchamt aufbewahrt wird (Art. 948 Abs. 2 ZGB) und ebenfalls einen Bestandteil des Grundbuchs bildet (Art. 942 Abs. einerseits, dass der Inhalt des Grundbuchs grundsätzlich als richtig fingiert wird (positive Seite des Publizitätsprinzips), und andererseits, dass der Grundbucheintrag als vollständig gilt (negative Seite 3).
3.5.1 Das Bundesgericht hat die natürliche Publizität wiederholt als Grundlage für die Abänderung der aus dem Grundbuch ersichtlichen materiellen Rechtslage herangezogen (vgl. auch E. 3.2 «zweite
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Verfahrensrecht
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n, dass die Verfügung vom 14. Februar 2022 (eingegangen am 16. Februar 2022) die formalen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt und infolge Nichtigkeit keine Rechtswirkung entfaltet. 2. Eventualiter sei n, dass die Verfügung vom 14. Februar 2022 (eingegangen am 16. Februar 2022) die formalen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt und deshalb aufzuheben ist. 3. Subeventualiter sei die Verfügung vom 14. Februar Sozialhilfe aber aus einem Verkaufserlös zurückerstattet werden müsste. Zudem habe A. eine Grundpfandverschreibung zugunsten der Einwohnergemeinde Z. zu veranlassen. Gegen diese Anordnung führte A. mit Eingabe
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Zwischenentscheid betreffend Antrag auf Sistierung
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Primarschulhaus mit zwei Klassenzügen auf dem E.-Areal in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse die Grundlage für die Verhandlungen mit der Grundeigentümerin bilden werden.
3. Mehrere Faktoren und Ra
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Beratung als Berufung – 7 Fragen an Olivia Ott Hari
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7 Fragen an Olivia Ott Hari In der Rubrik «7 Fragen an» stellen sich Menschen rund um die Zuger Schulen den Fragen von www.schulinfozug.ch. Einige Fragen drehen sich um die individuellen Aufgaben, ei
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Natur / Mensch / Gesellschaft
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Welt- und Umweltkunde (Geschichte, Geografie) Kontakt: Fachgruppe Natur, Mensch, Gesellschaft
Fachgruppenauftrag Die Fachgruppe Natur, Mensch, Gesellschaft repräsentiert die Fachbereiche Natur, M