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Medizinische Massnahmen
Regeste: Art. 13 IVG, Art. 1 GgV,  Ziff. 425 Anhang GgV – Art. 13 IVG gewährt Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Behandlung ihrer Geburtsgebrechen. Soweit Rz. 425.2
Pflichten
Umgang und Dokumentationspflicht keine gesundheitsgefährdende Stoffe Behandelnde Tierärztin / Behandelnder Tierarzt Tierärztinnen und Tierärzte müssen über ihre Berufstätigkeit Aufzeichnungen führe
Suff statt Ehe - Alkohol als neuer Partner nach der Scheidung
Suff statt EheAlkohol als neuer Partner nach der Scheidung © thaumatrope/ iStock/ Thinkstock Männer und Frauen haben ein unterschiedliches Risiko für Alkoholmissbrauch nach einer Trennung.Nach eine
Stiftung Phönix Zug
Angebot im Wohn- und Freizeitbereich Für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen hält die Stiftung Phönix Zug Angebote im Wohn- und Freizeitbereich bereit. Stiftung Phönix Zug
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Regeste: – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
Kantonsrat verwehrt würde. Die Auffassung, dass es sich hier um eine abstrakte Normenkontrolle handelt, halten die Beschwerdeführenden in ihrer Rechtsschrift indirekt selber fest (S. 3, Ziff. 2.3): «Zwar entfaltet
§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
Regeste: – öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt
Art. 9 Abs. 2 UVV i.V.m. Art. 4 ATSG
intensive Bewegung, aber auch kein erhöhter Kraftaufwand dargestellt bzw. behauptet wurden. Weder das Halten oder Loslassen des kleinen Baumes noch das langsame Losfahren auf dem Snowboard enthalten ein besonderes Bäumchen fest, dass sein Arm nach hinten gedreht wurde, ist zum einen zu bedenken, dass es sich beim Halten und Loslassen um eine grundsätzlich willensgesteuerte Tätigkeit handelt – von abruptem Hängen am gesprochen werden –, die dem Versicherten nicht «unverhofft widerfahren» konnte. Zum andern stellt das Halten des ausgestreckten Arms nach hinten, gerade bei etwas nach vorn geneigter, somit leicht gebückter
Art. 685b f. OR
Regeste: – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit seinem zweiten R
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB i.V.m. § 58 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 EG ZGB
Regeste: – Fürsorgerische Unterbringung .  Örtliche Zuständigkeit des  Verwaltungsgerichts in casu bejaht.Aus den Erwägungen: 1. Gegen eine ärztlich angeordnete Unterbringung kann die betrof

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