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Zu viel Licht schadet
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Übermässige künstliche Beleuchtungen stören den Lebensraum nachtaktiver Tiere und irritieren Zugvögel, kann Menschen den Schlaf rauben und das Wohlbefinden beeinträchtigen. Unnötige Beleuchtung versc
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Abänderung eines bestehenden Unterhaltsvertrages
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Abänderung einer bestehenden Unterhaltsvertrages Beide Kindseltern müssen einen gemeinsamen Antrag, welcher von beiden Elternteile unterzeichnet werden muss, auf Anpassung des bestehenden Unterhaltsv
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Landwirtschaftliche Pacht
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Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht enthält Bestimmungen über die landwirtschaftliche Pacht. Es beschneidet die Vertragsfreiheit bezüglich Vertragsabschluss, der Wahl des Vertragspart
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Zustandsaufnahmen der Kanalisation 2022
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Zustandsaufnahmen der Kanalisation 2022 Die Gemeinde Steinhausen legt grossen Wert darauf Abwasseranlagen funktionstüchtig und in einwandfreiem Zustand zu halten. Dazu werden Zustandsuntersuchungen z
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Ausländerrecht
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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Familiennachzug
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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3. Freiwilligenarbeit
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Freiwilliges Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Lebensqualität im Kanton Zug Freiwilliges Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhal
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Halter Mirjam
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Amt für Umwelt Aabachstrasse 5 6300 Zug mirjam.halter@zg.ch +41 41 728 53 79 Projektleiterin NIS/Luftreinhaltung
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Aufgabenbereiche
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Aufgabenbereiche der Finanzkontrolle des Kantons Zug Wir prüfen zuhanden des Regierungsrats und der Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats den gesamten Finanzhaushalt des Kantons Zug und seine
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Praktische Prüfung
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Informationen zur praktischen Prüfung Terminvereinbarungen und -verschiebungen
Buchen oder verschieben Sie den Termin für die praktische Führerprüfung jeweils in Rücksprache der Fahrlehrerperson o