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Stabilisierungsprogramm 2017–2019
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25. November 2015 haben Sie uns eingeladen, bis am 18. März 2016 zum Stabi
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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
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Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 haben Sie uns eingeladen, bis am 31. März 2014 zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruk
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Strategie Stromnetze
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Aussagen auch für die Netzplanung anzuwenden. Artikel 4 RPG regelt umfassend die Mitwirkung und Information der Bevölkerung. Eine weitere Gesetzgebung erübrigt sich deshalb.
- Mit dem Szenariorahmen und
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Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) infolge Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"
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Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 2. März 2012 hat uns das EJPD zur Stellungnahme zu oben genanntem Geschäft eingeladen. Wir machen davon gerne Gebrauch und stellen
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Antwort an den Bund
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Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen, MAC)
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in den Entwicklungsprozess einzubinden.
3. Die Verwertbarkeit der vom Ausland gelieferten Informationen für Steuerauskünfte an Drittbehörden im Kontext von Art. 22h Abs. 2 Bst. c E-StAhiG sei siche StAhiG sei anzupassen, damit präzisierende Rückfragen zu den vom Ausland spontan gelieferten Informationen möglich sind.
5. In Art. 5a StAhiG sei in einem neuen Absatz 2 ein Hinweis auf Art. 6 des
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Mandatsentwürfe zu Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu Modell 1 der FATCA-Abkommen und mit weiteren Staaten über den automatischen Informationsaustausch
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Anträge:
a) Es ist sicherzustellen, dass es zu keinerlei innerschweizerischem automatischem Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten in der Schweiz und schweizerischen Steuerbehörden kommt.
b) Es schweizerische Steuerbehörden nicht auf dem anfrageweisen Amtshilfeweg klärende und zusätzliche Informationen zu Bankdaten vom Ausland erfragen könnten und einzig auf die Androhung von Ermessensveranlagungen ngen angewiesen blieben. Die Qualität der aus dem Ausland automatisch erhaltenen Informationen ist ungewiss und macht möglicherweise weitere Abklärungen im Ausland erforderlich.
c) Die Einführung einer
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Antwort an den Bund
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Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)
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Antwort an den Bund
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Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) infolge Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
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dass im Asylgesetz die Mindestausreisefrist sowie das Erfordernis der Aushändigung eines Informationsblattes an Asylsuchende vorgesehen ist. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen