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Die b|u|s Kernkompetenzen
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Entwicklungen des Betriebes auch zu Ihren persönlichen Stärken und Wünschen passen. Nehmen Sie kommende Veränderungen aktiv in die Hand und gestalten Sie die Zukunft selber.
3. Vision und Ziele Grundlage
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Bekämpfung von Hahnenfuss
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Bei grösserem Aufkommen muss vor allem der scharfe Hahnenfuss bekämpft werden.
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Unentgeltliche Prozessführung
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Unentgeltliche Prozessführung Damit eine bedürftige Partei nicht wegen fehlender finanzieller Mittel vom Zugang zu einer Rechtsmittelinstanz ausgeschlossen ist, sieht das Verwaltungsrechtspflegegeset
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Links
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Links Bundesgerichtsentscheide ab 1954 (Leitentscheide) Weitere Bundesgerichtsurteile ab 2000Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS)
Bundesblat
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Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?
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Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei Paaren das Einkommen beider Elternteile (Nettolohn), Arbeitslosenentschädigung, Zwischen- und/oder Nebenverdienste Einkommen aus Versicherungen, Kinder- und Famil
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Was sind Wartetage?
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Erklärungen zu Wartetagen vor dem Bezug von Taggeldern Der Anspruch auf Taggelder beginnt je nach versichertem Jahreseinkommen und familiären Verhältnissen (Unterhaltspflicht gegenüber Kindern) in de
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Zwischenverdienst
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Zwischenverdienst während der Arbeitslosigkeit Als Zwischenverdienst gilt jedes realisierte oder nicht realisierte Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das eine versiche
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Privatrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
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Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht: Erbfall oder Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken Das BGBB regelt im Erbfall: Den Zuweisungsanspruch der Erben. Wer kann
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Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
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Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
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Starthilfen Landwirtschaft
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Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit für Junglandwirte mit einem Haupterwerbsbetrieb. Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirte