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Vereine
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sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu den Vora
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Was will eine liberale Bildungspolitik?
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Was will eine liberale Bildungspolitik? Redaktion: Wo laut die Abwesenheit von Politik gefordert wird, wird leise Politik gemacht. Da loben wir uns offene Visiere! An dieser Stelle folgen drei dezidi
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Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Auf die beiden nachfolgenden Steuerperioden übertragbare Kosten (ab Steuerperiode 2020)
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Investitionskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG zweiter Satz und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuer
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Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (ab Steuerperiode 2020)
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Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind mit Wirkung ab der Steuerperiode 2020 auch die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau (Art. 32 Abs. 2 DBG; § 29 Abs. 2 StG).
Als abziehbare Rückbauko
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Unterstützungsanzeige für Gemeinden gemäss Art. 30 Zuständigkeitsgesetz (ZUG)
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Infos für Gemeinden Sind Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz auf sofortige Hilfe angewiesenen, so muss die Aufenthaltsgemeinde diese leisten (Art. 13 und 20 Abs. 2 ZUG). Die in einem solchen Notfa
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Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa
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Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa Classtime AG und Educa haben für die Schulen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein einen Rahmenvertrag für den Bezug von Schullizenzen unterzeichne
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Ordentliche Einbürgerung
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Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern Im Folgenden werden Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen und der Verfahrensablauf im Detail erläutert:
- Eignung - Wohnsitzerforderni
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Bürgerrecht
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Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
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Art. 29 Abs. 2 BV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich