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Vereine
sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von der Steuerpflicht befreit sind (zu den Vora
Was will eine liberale Bildungspolitik?
Was will eine liberale Bildungspolitik? Redaktion: Wo laut die Abwesenheit von Politik gefordert wird, wird leise Politik gemacht. Da loben wir uns offene Visiere! An dieser Stelle folgen drei dezidi
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Auf die beiden nachfolgenden Steuerperioden übertragbare Kosten (ab Steuerperiode 2020)
Investitionskosten nach Art. 32 Abs. 2 DBG zweiter Satz und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuer
Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (ab Steuerperiode 2020)
Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind mit Wirkung ab der Steuerperiode 2020 auch die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau (Art. 32 Abs. 2 DBG; § 29 Abs. 2 StG). Als abziehbare Rückbauko
Unterstützungsanzeige für Gemeinden gemäss Art. 30 Zuständigkeitsgesetz (ZUG)
Infos für Gemeinden Sind Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz auf sofortige Hilfe angewiesenen, so muss die Aufenthaltsgemeinde diese leisten (Art. 13 und 20 Abs. 2 ZUG). Die in einem solchen Notfa
Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa
Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa Classtime AG und Educa haben für die Schulen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein einen Rahmenvertrag für den Bezug von Schullizenzen unterzeichne
Ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern Im Folgenden werden Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen und der Verfahrensablauf im Detail erläutert: - Eignung - Wohnsitzerforderni
Bürgerrecht
Regeste: Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
Art. 29 Abs. 2 BV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Regeste: Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich

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