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Update Bildungspolitik – November 2024
Einfach auf dem Laufenden über die Zuger Bildungspolitik. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise / Sicherheit Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichti
Allgemeines zum steuerbaren Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaftenund kommerziell tätigen Stiftungen
Massgebend für das einbezahlte Aktien-, Grund-, Stamm- oder Partizipationskapital ist grundsätzlich das Datum des Handelsregistereintrages. Zu den offenen Reserven zählen die gesetzlichen Kapital- u
Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen
Massgebend für das einbezahlte Aktien-, Grund-, Stamm- oder Partizipationskapital ist grundsätzlich das Datum des Handelsregistereintrages.  Zu den offenen Reserven zählen die gesetzlichen Kapital-
Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von finden sich zunächst einmal in den Rechnungslegungsvorschriften des 957 ff. des Obligationenrechts (OR), namentlich im Vorsichts- und Höchstwertprinzip.
Abschreibungen auf Beteiligungen
Eine Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital im Sinne von § 67 Abs. 1 StG kann nur abgeschrieben werden, soweit diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat oder eine dauerhafte wesentliche We
Abschreibungen auf zuvor aufgewerteten Aktiven
Abweichend vom Grundsatz der Bilanzierung zu Anschaffungs- oder Herstellkosten sieht Art. 670 OR vor, dass Grundstücke und Beteiligungen zwecks Beseitigung von Verlusten unter bestimmten Voraussetzung
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen finden sich zunächst einmal in den Rechnungslegungsvorschriften des 957 ff. des Obligati
Privatanteile an den Autokosten
Werden die gesamten Betriebskosten eines Fahrzeugs, das vom Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person benutzt wird, von der Gesellschaft übernommen, so trägt diese Kosten, die nicht nur betr
Abschreibungen
auf Aktiven sind zulässig, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen endgültigen Wertverminderung, nicht jedoch voraussichtlich nur vorübergehender Wertschwankung
Verrechnungssteuer (Rückerstattung)
Regeste: Art. 12 Abs. 1, Art. 23, Art. 32 Abs. 2 und Art. 52 Abs. 2 VStG – Ist die Rückerstattung bezüglich bestimmter in einer Periode geflossener, steuerbarer Leistungen im Rahmen einer gesonderte

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