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Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen
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bereits hohen Reserven der Versicherer. Mit anderen Worten: Die Versicherten haben im Vergleich mit der reinen Kostenentwicklung zu viel Prämien bezahlt. Wir erwarten deshalb, dass die Versicherer jenen Teil soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121). Wir gehen aber davon aus, dass eine Änderung auf der reinen Verordnungsebene nicht ausreichen wird, um das Gleichgewicht zwischen Kosten und Prämien nachhaltig
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17.448 n Pa. Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht
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Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 4. November 2020 hat die Kommission für Wirtschaft und Abg
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Suchen im Handelsregister
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Suche nach Firmen im Kanton Zug und in der ganzen Schweiz. Die Daten sind vollständig in Bezug auf Firmen und Namen von im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen (Aktiengesellschaften, K
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Fragen zum Verfahren (FAQ)
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Häufig sich stellende Verfahrensfragen / Frequently asked questions Das Verfahren vor Verwaltungsgericht richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspfle
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Vereine
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In Vereinen können Sie Hobby und Lernen ideal verbinden. Kontakte knüpfen, Ihr Deutsch anwenden, Ihr Hobby pflegen: Sportvereine, Chöre und vieles mehr bieten in den Gemeinden die Gelegenheit, Leute
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§ 17bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67–69 WAG, Art. 34 BV
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Regeste:
§ 17 bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67 – 69 WAG, Art. 34 BV – Das Gemeindegesetz schreibt keine Kontrolle der Stimmberechtigung an der Gemeindeversammlung vor. Es lässt die Teilnahme nicht
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Gerichtspraxis
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als willkürlicher, sprich beliebiger Entscheid dargestellt oder beim Gut Aabach konkret als Produkt reiner Willkür bezeichnet worden wäre. Es wurde nur festgestellt, die Zonengrenze sei – allerdings erst Beitrag in der Höhe von mindestens Fr. 3'300.– leistet, ein Unterstützungsabzug in dieser Höhe von Reineinkommen in Abzug gebracht werden. Gemäss Art. 35 Abs. 1 lit. b und Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG i.V.m. Art Abs. 2 BO unklar abgefasst sein soll. Abstrahiert man jedoch von § 32 PBG, so käme man aufgrund des reinen Wortlauts von § 53 Abs. 2 BO kaum auf die Idee, hier eine gesetzliche Vermutung für ein Abweichen
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Datenschutzgesetz
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das des Kantons Zug vom 28. September 2000 (BGS
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Stimmrecht
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Regeste:
§ 17 bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67 – 69 WAG, Art. 34 BV – Das Gemeindegesetz schreibt keine Kontrolle der Stimmberechtigung an der Gemeindeversammlung vor. Es lässt die Teilnahme nicht
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Art. 6 EMRK, Art. 30 BV, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO RR, § 8 VRG
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als willkürlicher, sprich beliebiger Entscheid dargestellt oder beim Gut Aabach konkret als Produkt reiner Willkür bezeichnet worden wäre. Es wurde nur festgestellt, die Zonengrenze sei – allerdings erst