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Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen
bereits hohen Reserven der Versicherer. Mit anderen Worten: Die Versicherten haben im Vergleich mit der reinen Kostenentwicklung zu viel Prämien bezahlt. Wir erwarten deshalb, dass die Versicherer jenen Teil soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121). Wir gehen aber davon aus, dass eine Änderung auf der reinen Verordnungsebene nicht ausreichen wird, um das Gleichgewicht zwischen Kosten und Prämien nachhaltig
17.448 n Pa. Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 4. November 2020 hat die Kommission für Wirtschaft und Abg
Suchen im Handelsregister
Suche nach Firmen im Kanton Zug und in der ganzen Schweiz. Die Daten sind vollständig in Bezug auf Firmen und Namen von im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen (Aktiengesellschaften, K
Fragen zum Verfahren (FAQ)
Häufig sich stellende Verfahrensfragen / Frequently asked questions Das Verfahren vor Verwaltungsgericht richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspfle
Vereine
In Vereinen können Sie Hobby und Lernen ideal verbinden. Kontakte knüpfen, Ihr Deutsch anwenden, Ihr Hobby pflegen: Sportvereine, Chöre und vieles mehr bieten in den Gemeinden die Gelegenheit, Leute
§ 17bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67–69 WAG, Art. 34 BV
Regeste: § 17 bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67 – 69 WAG, Art. 34 BV – Das Gemeindegesetz schreibt keine Kontrolle der Stimmberechtigung an der  Gemeindeversammlung vor. Es lässt die Teilnahme nicht
Gerichtspraxis
als willkürlicher, sprich beliebiger Entscheid dargestellt oder beim Gut Aabach konkret als Produkt reiner Willkür bezeichnet worden wäre. Es wurde nur festgestellt, die Zonengrenze sei – allerdings erst Beitrag in der Höhe von mindestens Fr. 3'300.– leistet, ein Unterstützungsabzug in dieser Höhe von Reineinkommen in Abzug gebracht werden. Gemäss Art. 35 Abs. 1 lit. b und Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG i.V.m. Art Abs. 2 BO unklar abgefasst sein soll. Abstrahiert man jedoch von § 32 PBG, so käme man aufgrund des reinen Wortlauts von § 53 Abs. 2 BO kaum auf die Idee, hier eine gesetzliche Vermutung für ein Abweichen
Datenschutzgesetz
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das des Kantons Zug vom 28. September 2000 (BGS
Stimmrecht
Regeste: § 17 bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67 – 69 WAG, Art. 34 BV – Das Gemeindegesetz schreibt keine Kontrolle der Stimmberechtigung an der  Gemeindeversammlung vor. Es lässt die Teilnahme nicht
Art. 6 EMRK, Art. 30 BV, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO RR, § 8 VRG
als willkürlicher, sprich beliebiger Entscheid dargestellt oder beim Gut Aabach konkret als Produkt reiner Willkür bezeichnet worden wäre. Es wurde nur festgestellt, die Zonengrenze sei – allerdings erst

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