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«auf Haettis Spuren...» ins Staatsarchiv!
Plastiker. Bekannt geworden ist er besonders durch seine Microsoft-​Systemschrift «Haettenschweiler». Im Staatsarchiv des Kantons Zug wird ein Teil seines Nachlasses aufbewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich weiler - seine Spuren im Staatsarchiv Stadtoriginal mit Weltruf – Grafiker, Schriftgestalter und Maler Walter F. Haettenschweiler Die Hommage an Walter F. Haettenschweiler findet in seiner Heimatstadt einer Partie Schach oder einem Jass im Café Ritz, Café Plaza oder in einer der vielen Galerien, die seine Kunstwerke ausstellten. Mehr Informationen zu Führungen und Rahmenprogramm finden Sie unter: h
Der Kanton Zug hat seine historischen Türme vermessen
Der Kanton Zug hat seine historischen Türme vermessen Zwei Ämter der Direktion des Innern spannten zusammen und liessen Höhenmessungen an insgesamt 23 historischen Türmen im Kanton Zug durchführen. Weil war mit seinen 157,38 Metern einst das höchste Gebäude der Welt. Den aktuellen Höhenrekord in der Schweiz hält mit 178 Metern der «Roche-Turm» in Basel. Der «Burj Khalifa» in Dubai wird mit seinen 830 Metern
Der Kanton Zug feiert seine Pfahlbauten am UNESCO-Welterbetag
Der Kanton Zug feiert seine Pfahlbauten am UNESCO-Welterbetag Am Wochenende des 11./12. Juni 2016 finden in der Schweiz die UNESCO-Welterbetage statt. Zug als stolzer Standortkanton prähistorischer U
Das Zuger «Haus der Bildung» öffnet seine Türen
Das Zuger «Haus der Bildung» öffnet seine Türen - herzlich willkommen Am Freitag, 24. Oktober 2014 von 15.00 bis 19.00 Uhr öffnen sieben Zuger Anbieter der beruflichen Grund- und Weiterbildung ihre Türen
Bild 3. Platz: Julang - Etwas, das kälter als seine Umgebung ist
Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
unterliess er in der Folge aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise (Erw. 3 Folge einzig und allein aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise. Dies umso Vorschriften vorliegt, wenn der Arbeitgeber keine Anhaltspunkte für die Rechtmässigkeit seines Handelns oder seine Schuldlosigkeit nennen kann (Urteil des EVG vom 25. Juni 2004 [H 230/03] Erw. 4.2). Dabei
Sozialversicherung
der Stadt X. auszahlte. Dabei führte er seine Aktivitäten nach der Absage aus Z. zuerst in der Schweiz (Gesangs- und Tanzstunden sowie Projekte) und während seines dreimonatigen Sprachaufenthalts in Y. (Gesangs- en Ausbildungsanbieter, welcher auf seine Qualität und die Einhaltung von Minimalstandards überprüft werden könnte. Eine schulische Infrastruktur nahm A. bei seinen Prüfungsvorbereitungen nur in bescheidenem unstreitig, dass der Beschwerdeführer bis anhin noch nie gegen die seine Schadenminderungspflicht verstossen hat. Namentlich hat er den Nachweis seiner Arbeitsbemühungen jeden Monat rechtzeitig eingereicht. Ebenfalls
Rechtspflege
werden. Vielmehr offenbarte der Verzeigte mit seinem Vorgehen ein skrupelloses Handeln und stellte mit Bezug auf die eingestandenen Urkundenfälschungen im Amt seine persönlichen Interessen über die Berufspflichten habe. Dem Beschwerdeführer könne zugutegehalten werden, dass er seine Fehler eingesehen und sich entschuldigt habe. Ferner sei zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass er noch nie disziplinarisch bestraft setzte die Urkundenfälschungen auch zur Vertuschung seiner Delikte, unter anderem die Urkundenfälschungen im Amt, über Jahre hinaus fort, brachte seine Taten nicht selber zur Anzeige und legte ein Geständnis
Sozialversicherungsrecht
(EL) zu seiner Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Mit Schreiben vom 28. Oktober 2018 machte A. bei der Berechnung seiner EL die Anrechnung von Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Zug vom 23. Mai 2019 sei aufzuheben. Es sei bei seiner EL-Berechnung der an seine Ehefrau zu leistende eheliche Unterhaltsbeitrag von EUR x gemäss Bescheid der Oberö finanziellen Mitteln nicht in der Lage, eheliche Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Ehefrau zu zahlen. Würden in seiner EL-Berechnung trotzdem Ausgaben berücksichtigt und dadurch die EL-Leistungen
Rechtspflege
3). Der Gesuchsteller muss das tatsächliche Fundament seines Begehrens dabei schlüssig behaupten, d.h. jedenfalls so detailliert schildern, dass seine Tatsachbehauptungen für den Richter nachvollziehbar ab, ob er mitsamt seiner Stellungnahme im Hauptverfahren gestützt auf Art. 49 ZPO und Art. 47 Abs. 1 lit. a und f ZPO i.V.m. Art. 183 Abs. 2 ZPO in den Ausstand zu treten habe oder seine Stellungnahme gemäss Regressansprüchen Einsicht in die entsprechenden Strafakten erhält, noch hat der Beschwerdeführer seine Zustimmung zur Einsichtnahme durch den Beschwerdegegner erklärt. Vielmehr wehrte er sich in der Einsprache

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