-
Elternrechte und Elternpflichten — Grundlagen und Fragen
-
Zug
Befinden sich Eltern in einem Konflikt mit der Schule, fühlen sie sich von der Schulbehörde missverstanden oder haben sie das Gefühl, nicht zu ihrem Recht zu kommen, so können sie sich auch an die werden.
Elternorganisationen können sich an der Gestaltung des Schullebens beteiligen und bei der Entwicklung ihrer Schule mitwirken. Im Kanton Zug engagiert sich der Verein Schule und Elternhaus (S&E) korrekte Anwenden von Rechtsgrundlagen unterstützen berufliches Handeln. Es ist daher sinnvoll, dass sich Lehrpersonen mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, die ihnen im Berufsalltag begegnen.
Elternrechte
-
Hausaufgaben – Pantoffeltierchen in der Nacht
-
schlicht kontraproduktiv und der Selbstständigkeit der Kinder gar hinderlich, wenn sich die Alten einmischen? Sollten sie sich ganz raushalten?
www.schulinfozug.ch hat fünf Eltern zu den eigenen Erfahrungen Antworten erhalten. Zuerst folgt ihr persönlicher Einstieg ins Thema, die ersten zwei Porträts finden sich gleich darunter.
Von Sabine Windlin
Tag für Tag, Abend für Abend sitzen Eltern mit ihrem Nachwuchs Lehrers erledigt werden . Nach einem strengen Arbeitstag verspüren die wenigsten Eltern noch Lust, sich mit ihren Kindern hinzusetzten und ihnen den Unterschied zwischen Personal-, Relativ-, Reflexiv-,
-
Ethik und Religion — Ein Fach, das uns am Herzen liegt
-
beleuchten, ist eine Bereicherung für uns alle. Dieser Austausch mit sich und der Umwelt erweitert Horizonte.
Sich mit schwierigen Fragen und sich selbst auseinanderzusetzen braucht Mut und fordert uns heraus nur eine noch so kleine Notlüge. Aber haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum wir lügen? Oder ob es Lügen gibt, die berechtigt sind? Haben Sie sich schon einmal überlegt, was Glück bedeutet? Was eine eine Freundschaft ausmacht? Fragen, die sich nicht nur Erwachsene stellen. Kinder haben unglaublich viele kleine und grosse Fragen an das Leben und genauso viele wunderbare Ideen und Antworten darauf.
-
Interne Evaluation – geht das?
-
n» nutzt als Bewertungsmassstäbe fixe Kriteriensätze, die von aussen vorgegeben sind. Sie speisen sich z. B. aus der Forschung zu «guten Schulen» und sind in kantonalen Qualitätsrichtlinien festgelegt Schule auf der Webseite steht, oder dass die Lehrpersonen beim Elternabend darüber berichten. Bis man sich so viel Transparenz zutraut, braucht man vielleicht ein paar Jahre. Und man sollte nicht mit dem sowie überfachliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gemäss Lehrplan 21. Dabei verständigen sich Lehrpersonen auf Grundsätze der Zusammenarbeit und klären ihre pädagogischen Grundhaltungen. Rückmeldungen
-
Hausaufgaben – Selbständig oder gar nicht
-
eine Entlastung. Von Lukas Fürrer* Mit Blick auf einige Ergebnisse der Hausaufgabenforschung lassen sich vorab drei Aussagen machen. Erstens ist der Gegenstand in seiner Untersuchung nicht einfach, gerade werden sollen. Die Hausaufgabenforschung kommt aber durchaus zu konsistenten Befunden. Zweitens lassen sich einige Erkenntnisse aus der Forschung ziehen, welche jede Lehrperson praktisch in ihren Unterricht Unterricht integrieren kann. Drittens sind Hausaufgaben ein emotionales Thema. Der Gegenstand eignet sich deshalb nicht für Revolutionen (Abschaffung), sondern für Evolutionen — ganz im Sinne der hier diskutierten
-
Einblicke
-
der Planung von baulichen Eingriffen am Denkmal.Nebst unabsichtlich entstandenen Kratzspuren finden sich auf den hölzernen Wänden und Decken spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Häuser zuweilen auch zeitliche Eingrenzung ihrer Entstehung möglich: Im Haus Wulfligen 2 (siehe Bilder) beispielsweise fand sich eine flammenförmige Brandspur auf einer Blockwand verborgen hinter einem Täfer. Sie muss im Zeitraum Mit der Errichtung des Gründungsbaus dürfte im Frühjahr 1420 begonnen worden sein. Damit handelte es sich um das älteste bekannte Wohnhaus in der Gemeinde Baar und um den ältesten Ständerbau im Kanton Zug
-
Rechtspflege
-
für sich allein nicht aus. Weder den Akten noch den eigenen Ausführungen der Beschwerdeführerin lassen sich Hinweise auf deren fortgesetzten Kontakt mit ihren betagten Eltern entnehmen. Wie es sich damit tnis offen gelassen (E. 3.2).Aus dem Sachverhalt:
A. Mit Schreiben vom 26. November 2020 wandte sich A. an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) und beantragte gestützt auf Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 6. Aufl. 2018, Art. 419 N 6, mit Hinweisen). Gleich verhält es sich gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB im anschliessenden Beschwerdeverfahren (vgl. etwa BGer 5A_721/2019
-
Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
-
rerin mit, es hätten sich bei ihm «in den vergangenen Tagen Covid-Symptome» gezeigt, weshalb er sich «für die nächsten Tage in Quarantäne befinde». Bei Rechtsanwalt E. hätten sich «ebenfalls seit Tagen noch undefinierbare Erkältungssymptome, insbesondere eine starke Heiserkeit» gezeigt, dieser habe sich ausserdem «noch nicht ausreichend in den Fall eingearbeitet, dass er diese Verhandlung alleine führen hin, dass weder die Beschwerdeführerin noch eine Vertretung erscheinen werde. Angesichts dessen zog sich das Gericht nach Eröffnung und Einleitung der Verhandlung zur Beratung zurück. Die Verhandlung wurde
-
Update Bildungspolitik – November 2022
-
bis Ende Jahr auch stv. Sicherheitsdirektor ist, fügt an, dass Mitte November seitens des Bundes eine Vernehmlassung betr. der Strommangellage erfolgt. Zurzeit befinde man sich auf Stufe 1. Bei Stufe 2 Menzingen (KSM 2022) und der Lehrerinnen- und Lehrertag, wo sich der LVZ auch einmal vorstellen könnte, dass Schulkultur breiter thematisiert und sich der Tag nicht um eine fachliche Weiterbildung drehen würde Zug im regulären Asyl- und Flüchtlingsbereich auch Familien mit Kindern zugewiesen wurden, spitzt sich die Lage in der Stadt Zug zu. Die Integrationsklasse kommt an ihre Kapazitätsgrenze. Massnahmen (
-
Legitimation Dritter
-
für sich allein nicht aus. Weder den Akten noch den eigenen Ausführungen der Beschwerdeführerin lassen sich Hinweise auf deren fortgesetzten Kontakt mit ihren betagten Eltern entnehmen. Wie es sich damit tnis offen gelassen (E. 3.2).Aus dem Sachverhalt:
A. Mit Schreiben vom 26. November 2020 wandte sich A. an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) und beantragte gestützt auf Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 6. Aufl. 2018, Art. 419 N 6, mit Hinweisen). Gleich verhält es sich gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB im anschliessenden Beschwerdeverfahren (vgl. etwa BGer 5A_721/2019