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Art. 153a Abs. 2 lit. a HRegV, Art. 153b Abs. 1 HRegV i.V.m Art. 943 Abs. 1 OR
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Geschäftsführers in A. (HRA-act. 1-4).
5.2 Die vom Handelsregisteramt ausgesprochene Busse erweist sich entgegen der Ansicht des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin im Übrigen als rechtmässig. Gemäss Diesbezüglich gab es für die Behörde gar keinen Spielraum. Die Höhe der auferlegten Ordnungsbusse erweist sich im Weiteren auch nicht als unverhältnismässig. Letzteres wurde vom Geschäftsführer der Beschwerdeführerin auferlegt.
6.1 Zu den geltend gemachten Kosten für das Aufforderungsverfahren ist festzustellen, dass sich diese gemäss der mit der Verfügung vom 13. Juni 2017 mitverschickten Aufstellung (HRA-act. 4) wiederum
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Rechtsöffnung
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Verrechnung getilgt werden (Art. 125 Ziff. 2 OR). Dass es sich bei der betriebenen Forderung um familienrechtliche Unterhaltsansprüche handelt, ergibt sich ohne weiteres aus dem als Rechtsöffnungstitel eingereichten e Urkundenbeweis für den Bestand seiner Forderung nicht geleistet. Sein Urkundenbeweis beschränkt sich auf den Nachweis, dass er gegenüber der im rechtskräftigen Scheidungsurteil des Kantonsgerichts Zug später fällig werdenden Unterhaltsbeiträgen verrechnen». Mit diesen allgemeinen Ausführungen lässt sich keine vorbehaltlose Anerkennung der Gegenforderung des Beschwerdegegners belegen.
5.2 Hinzu kommt
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Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB
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Beschwerdeführer ist sinngemäss der Ansicht, Art. 366 ZGB sei unter anderem immer dann anwendbar, wenn sich die konkrete Höhe der geschuldeten Entschädigung nicht aus dem Vorsorgeauftrag ergebe. Mithin habe Interessenkonflikt nicht unterschätzt werden. Dass ein solcher bewusst in Kauf genommen worden ist, ergibt sich vorliegend nicht zwingend aus der blossen Formulierung der einen Klausel im Vorsorgeauftrag. Vielmehr Vorschlag zur Entschädigungsregelung einholen (Kurzkommentar-ZGB-Langenegger, Art. 366 N 2). Insofern kann sich die KESB durchaus der Erfahrung des Beschwerdeführers in der Vorsorge- und Finanzberatung bedienen
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§§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c Öffentlichkeitsgesetz
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fördern. Es regelt hierzu den Zugang zu amtlichen Dokumenten (§ 1 Öffentlichkeitsgesetz). Es richtet sich – anders als das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes – grundsätzlich nicht an Dritte ausserhalb der itsprinzip lediglich insoweit, als sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Nur amtliche Dokumente, die sich auf diesen Bereich beziehen, sind unter dem Öffentlichkeitsprinzip zugänglich.»
Zu beachten ist ist. Öffentliche Interessen sind all jene Anliegen, die der gemeinsamen Wohlfahrt dienen; es handelt sich bei diesem Ausdruck mehr oder minder um ein Synonym zum Begriff Gemeinwohl. Der Begriff der öffentlichen
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Definitive Rechtsöffnung
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auseinandergesetzt sind.» (Ziff. 3.2). In Ziff. 5 der Scheidungsvereinbarung («Saldoklausel») erklärten sich die Parteien sodann «mit dem Vollzug dieser Vereinbarung ehe-, vorsorge- und güterrechtlich per saldo Güter tatsächlich nicht getrennt gehalten haben. Auch bei der Beendigung der Gütertrennung kann es sich daher als unumgänglich erweisen, dass die Ehegatten zur notwendigen Entflechtung ihrer Vermögen ihre der Ehe zusammenhänge, müssten deshalb die beiden Vermögen entflochten werden. Vermögenswerte, die sich im Besitz des andern Ehegatten befänden, seien zurückzunehmen und die gegenseitigen Schulden seien
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Öffentlichkeitsgesetz
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fördern. Es regelt hierzu den Zugang zu amtlichen Dokumenten (§ 1 Öffentlichkeitsgesetz). Es richtet sich – anders als das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes – grundsätzlich nicht an Dritte ausserhalb der itsprinzip lediglich insoweit, als sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Nur amtliche Dokumente, die sich auf diesen Bereich beziehen, sind unter dem Öffentlichkeitsprinzip zugänglich.»
Zu beachten ist ist. Öffentliche Interessen sind all jene Anliegen, die der gemeinsamen Wohlfahrt dienen; es handelt sich bei diesem Ausdruck mehr oder minder um ein Synonym zum Begriff Gemeinwohl. Der Begriff der öffentlichen
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Art. 81 Abs. 1 SchKG
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Verrechnung getilgt werden (Art. 125 Ziff. 2 OR). Dass es sich bei der betriebenen Forderung um familienrechtliche Unterhaltsansprüche handelt, ergibt sich ohne weiteres aus dem als Rechtsöffnungstitel eingereichten e Urkundenbeweis für den Bestand seiner Forderung nicht geleistet. Sein Urkundenbeweis beschränkt sich auf den Nachweis, dass er gegenüber der im rechtskräftigen Scheidungsurteil des Kantonsgerichts Zug später fällig werdenden Unterhaltsbeiträgen verrechnen». Mit diesen allgemeinen Ausführungen lässt sich keine vorbehaltlose Anerkennung der Gegenforderung des Beschwerdegegners belegen.
5.2 Hinzu kommt
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Handelsregister
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Geschäftsführers in A. (HRA-act. 1-4).
5.2 Die vom Handelsregisteramt ausgesprochene Busse erweist sich entgegen der Ansicht des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin im Übrigen als rechtmässig. Gemäss Diesbezüglich gab es für die Behörde gar keinen Spielraum. Die Höhe der auferlegten Ordnungsbusse erweist sich im Weiteren auch nicht als unverhältnismässig. Letzteres wurde vom Geschäftsführer der Beschwerdeführerin auferlegt.
6.1 Zu den geltend gemachten Kosten für das Aufforderungsverfahren ist festzustellen, dass sich diese gemäss der mit der Verfügung vom 13. Juni 2017 mitverschickten Aufstellung (HRA-act. 4) wiederum
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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4'392.– und des Spesenersatzes von Fr. 30.80 unbestritten ist, erübrigen sich diesbezügliche Weiterungen. Die Beschwerde erweist sich insgesamt als unbegründet und ist daher abzuweisen.
(...)
Urteil des sinngemäss geltend, dass das Vermögen in casu im Wesentlichen aus Genugtuungszahlungen bestehe. Es handle sich somit um ein Sondervermögen, das nicht unter den Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB und § Konkursgesetzes vom 11. April 1889 (SchKG) ein weiteres Argument für seine Behauptung dar, wonach es sich bei Genugtuungszahlungen um ein in casu nicht zu beachtendes Sondervermögen handle. Dieser Gesetz
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Hundekauf
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die zukünftigen Hundehaltern aufzeigt, wie sie sich vor unseriösen Angeboten (Internet aber auch Zeitschriften, Pinnwände usw.) schützen können. Seien Sie sich dessen bewusst, dass ein Hund, welchen Sie heute Kanton. Im Kanton Zug gibt es viele sehr gute Hundeschulen. Nutzen Sie dieses Angebot. Es ist angenehm, sich mit einem gut sozialisierten, wohlerzogenen und entspannten Hund in der Öffentlichkeit zu bewegen Sie halten schon länger Hunde? Das Wissen um das Verhalten und die Bedürfnisse unserer Haushunde hat sich stetig weiterentwickelt. Profitieren Sie von diesen neuen Erkenntnissen. Besuchen Sie einen Kurs.