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3224.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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abschlüsse. Diese Einschätzungen stützen sich auf den aktuellen Wissensstand und sind noch mit Unsicherhei- ten verbunden. Die Stawiko hat sich erkundigt, wie sich der von der G7 beschlossene globale Mi der Gerichte, der Ombuds- und der Datenschutzstelle übt sie die Oberauf- sicht in den finanziellen Belangen aus. Die Stawiko hat sich einen vertieften Einblick bezüglich Ge- setzmässigkeit, Sparsamkeit, handelt es sich um ein Rekordergebnis, zu dem einerseits hohe Erträge beigetragen haben, wäh- rend andererseits die Aufwände tiefer ausfielen als budgetiert. Gegenüber dem Budget ergibt sich eine positive
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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handelt es sich nicht eigentlich um ein Thema des Feuerschutzes, sondern des Umweltschutzes, da damit primär die Luftreinhaltung bezweckt wird. Die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen finden sich denn auch und das Aufgabenspektrum der Stützpunktfeuerwehr haben sich bewährt und sollen nicht grundlegend verändert werden. Der Gesetzestext deckt sich indes nicht mehr mit der beschrie- benen Realität und soll Überlegung drängt sich auch auf dem Gebiet des Feuerschutzes auf. Beschwerden gegen Verfügungen der Ge- bäudeversicherung Zug und der Gemeinden sind relativ selten und beschränken sich meist auf die Bereiche
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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kommission Parlamentsreform setzt sich - obwohl die Motion an die Regie- rung überwiesen worden war - mit der Thematik vertieft auseinander; denn es wäre „mit Sicherheit nicht verstanden worden, wenn wir Interessenbindung hin, wenn sie sich in einer Kommission oder im Rat äussern. (Art. 3sexies, betr. Titel und Orden) Diese Artikel enthalten praktisch alle Elemente, die sich auch in den kantonalen Erlassen ungen offen legen“). Die kantonalen Regelungen decken sich inhaltlich und systematisch weitgehend mit dem Bundesrecht; soweit erkennbar, hat sich nur der Kanton St. Gallen für eine abweichende Lösung
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1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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beispielsweise langfristig gelten, damit sich eine Ge- meinde in ihrer Ortsplanung auf diese Begrenzung einstellen kann. Wenn sich die Verhältnisse geändert haben oder sich bessere Lösungen abzeichnen, ist der Vorgehen drängt sich aus verfahrens- technischen Gründen auf. 4. FINANZIELLES ZUM KANTONALEN RICHTPLAN Der kantonale Richtplan hält in erster Linie Optionen für die Zukunft frei. Er sichert Standorte und Insbesondere wenn sich die Verhältnisse ge- ändert haben, neue Aufgaben zu lösen sind oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist (Art. 9 Abs. 2 RPG). In diesem Sinne handelt es sich beim vorliegenden
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1646.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Treppe muss genügend Platz bieten, so dass einzelne gehbehinderte oder ältere Personen sich hier vorübergehend in Sicherheit aufhalten können. Die Fluchtwegdistanz beträgt im Ma- ximum ca. 50 m. Der Tunnel wird Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit und der Wünsche des Langsamverkehrs. 7. Lineare Gestaltung entlang der Strasse/Schallschutz: Östlich der Zugerstrasse wechselt sich der Lärmschutzdamm mit einer nicht zu- letzt deshalb, weil sich der Verkehr von den Berggemeinden zur Autobahn und in Gegenrich- tung durch die beiden Gemeinden bewegt. Die prekäre Situation wird sich weiter verschärfen, denn der Verkehr
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1918 ab und hat sich seither grundsätzlich bewährt. Allerdings haben sich in den letzten 20 Jahren die Gesellschaft und das wirtschaftliche Umfeld markant gewandelt. Aus heutiger Sicht fehlen im Gesetz Existenz sichernde Löhne („working poor“ Problematik). Vor allem für Jugendliche besteht zudem ein Mangel an Lehrstellen und Arbeitsplätzen. Beson- ders betroffen sind junge Menschen, bei denen sich die v m Personal kann gesprochen werden, wenn es sich dabei um ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter handelt. Die gesetzten Rahmenbedingungen sichern nicht nur eine wirkungsorientierte, son- dern
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1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abschreibun- gen linear vorgenommen werden. Dabei handelt es sich jedoch um die interne Betriebsbuchhaltung. 12 1367.1 - 11808 • Aus finanzpolitischer Sicht ist in der externen Finanzbuchhaltung gemäss HRM die Februar 1985 (Finanzhaushaltgesetz, FHG)1 hat sich grundsätzlich bewährt. Die Anforderungen an das Finanz- und Rechnungswesen der öffentlichen Hand haben sich jedoch in den letzten Jahren gewandelt. Zudem welche sich ausschliesslich auf den Kanton beziehen. Die Gemeinden müssen in diesen Bereichen – soweit notwendig – entsprechende Bestimmungen erlas- sen. - § 2 Abs. 1 definiert vorerst, dass sich die H
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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Kanton Zug mit seiner Absicht, sich von Kosten zu entlasten, die folglich von den anderen Kantonen zu tragen wären, den Unmut ebendieser Kantone auf sich ziehen, was sich negativ auf die gedeihliche Zu Das Verhältnis hin- sichtlich des Zugangs für Studierende aus dem Kanton Zug und der Abgeltung, welche die Wohnsitz- kantone der Studierenden den Trägerschaften leisten, richtet sich somit nach der HFSV einem der beiden Bildungszentren sichergestellt sein sollte. In welcher Art diese Beteiligung konkret erfolgt, regelt die Waldverordnung nicht, aber in der Regel dürfte es sich dabei um eine finanzielle Beteiligung
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Medienmitteilung Regierung und Verwaltung 2019 Kommissionsbericht
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Verwaltung mit sieben Direktionen und sieben Regie-rungsmitgliedern präsentiert. Ablehnend äussert sich der Regierungsrat zur FDP-Motion so-wohl für ein «Präsidialsystem» als auch für eine «Direktion des
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Zuger Gespräche: Kanton Zug stärkt die Pflege – Ausbildung im Fokus
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Der Kanton Zug will die Pflege stärken und den Personalbedarf für die Zukunft sichern. Dazu hat sich die Gesundheitsdirektion an den diesjährigen «Zuger Gesprächen» mit den Pflegeheimen, Spitälern und