Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Obligationenrecht (OR) sei wie folgt zu ändern: «Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge richtet sich nach Art. 2a f. VVG.» 3.  Bei Art. 9 Abs. 4 sei neben der Schriftlichkeit auch eine andere Form
Agrarpolitik 2014 - 2017
Kernstück der AP 2014-2017 ist das neue Direktzahlungssystem. Aus den Bereichen Produktion und Absatz hat sich der Bund weitgehend zurückgezogen und überlässt die Steuerung der Branche und den Marktteilnehmerinnen
Teilrevision der Kernenergieverordnung
Kernkraftwerke müssen sich gemäss geltendem Recht alle 10 Jahre einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sicherheitsnachweis von der Stufe Richtlinie auf die Stufe Verordnung gehoben. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Verankerung auf V Er unterstützt ebenso die damit verbundene Konkretisierung der Mindestanforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb. Freundliche Grüsse Regierungsrat des Kantons Zug
Vorkonsultation: Massnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz
Strategie Biodiversität Schweiz zur Vorkonsultation eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Zug bedankt sich einleitend für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wir unterbreiten Ihnen unsere Stellungnahme mit
Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
weiterhin sozialverträglich gestaltet werden. Das auf Ende 2012 befristete Kinderbetreuungsgesetz hat sich bewährt und soll daher unbefristet weitergeführt werden. Direktion des Innern, Direktionssekretariat
Änderung des Güterkontrollgesetzes
Verweigerung von Bewilligungen, wenn es die Wahrung wesentlicher Interessen des Landes erfordert. Da es sich beim neuen Art. 6 Abs. 3 des Güterkontrollgesetzes um eine Generalklausel mit einen beträchtlichen
Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)
des AIAV-Entwurfs seien im unterbreiteten Sinne zu verabschieden. Zu den übrigen Artikeln, welche sich an die Finanzinstitute richten, nehmen wir nicht Stellung. 2.  Für die konkrete praktische Umsetzung
6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket
geehrte Damen und Herren Bezug nehmend auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 17. Juni 2009 lässt sich der Kanton Zug zum Entwurf der 6. IVG-Revision folgendermassen vernehmen:   Details siehe Download
Änderung der Verordnung über das Gesundheitswesen
die Änderung der Verordnung über das Gesundheitswesen in die Vernehmlassung zu schicken. Neu sollen sich Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren zu einer
Richtlinien zur Einsicht in Urteile
aufgelegt. Fällt einer dieser Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt bzw. verlängert sich die Auflagefrist entsprechend. 1.3   Auflagefrist in Einzelfällen Wird - ohne Konsultation der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch