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Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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Obligationenrecht (OR) sei wie folgt zu ändern: «Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge richtet sich nach Art. 2a f. VVG.»
3. Bei Art. 9 Abs. 4 sei neben der Schriftlichkeit auch eine andere Form
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Agrarpolitik 2014 - 2017
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Kernstück der AP 2014-2017 ist das neue Direktzahlungssystem. Aus den Bereichen Produktion und Absatz hat sich der Bund weitgehend zurückgezogen und überlässt die Steuerung der Branche und den Marktteilnehmerinnen
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Teilrevision der Kernenergieverordnung
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Kernkraftwerke müssen sich gemäss geltendem Recht alle 10 Jahre einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sicherheitsnachweis von der Stufe Richtlinie auf die Stufe Verordnung gehoben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Verankerung auf V Er unterstützt ebenso die damit verbundene Konkretisierung der Mindestanforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Vorkonsultation: Massnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz
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Strategie Biodiversität Schweiz zur Vorkonsultation eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Zug bedankt sich einleitend für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wir unterbreiten Ihnen unsere Stellungnahme mit
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Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
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weiterhin sozialverträglich gestaltet werden. Das auf Ende 2012 befristete Kinderbetreuungsgesetz hat sich bewährt und soll daher unbefristet weitergeführt werden. Direktion des Innern, Direktionssekretariat
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Änderung des Güterkontrollgesetzes
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Verweigerung von Bewilligungen, wenn es die Wahrung wesentlicher Interessen des Landes erfordert. Da es sich beim neuen Art. 6 Abs. 3 des Güterkontrollgesetzes um eine Generalklausel mit einen beträchtlichen
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Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)
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des AIAV-Entwurfs seien im unterbreiteten Sinne zu verabschieden. Zu den übrigen Artikeln, welche sich an die Finanzinstitute richten, nehmen wir nicht Stellung.
2. Für die konkrete praktische Umsetzung
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6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket
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geehrte Damen und Herren Bezug nehmend auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 17. Juni 2009 lässt sich der Kanton Zug zum Entwurf der 6. IVG-Revision folgendermassen vernehmen: Details siehe Download
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Änderung der Verordnung über das Gesundheitswesen
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die Änderung der Verordnung über das Gesundheitswesen in die Vernehmlassung zu schicken. Neu sollen sich Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren zu einer
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Richtlinien zur Einsicht in Urteile
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aufgelegt. Fällt einer dieser Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt bzw. verlängert sich die Auflagefrist entsprechend.
1.3 Auflagefrist in Einzelfällen
Wird - ohne Konsultation der