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Rischer Energie Genossenschaft
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den Anteil erneuerbarer Energien in der Gemeinde Risch zu vergrössern. Mit grossem Engagement setzen sich die Vorstandsmitglieder für die Ziele der Rischer Energie Genossenschaft ein.Die Rischer Energie
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GR-Sitzung Protokollauszug - 31.03.2025
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finden Sie die Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Präsidiales wenden.
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Anlaufstelle für Mobbing und (sexuelle) Belästigung
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für Studierende der PH Zug bei Mobbing oder (sexueller) Belästigung Die PH Zug setzt sich für ein respektvolles, sicheres Studienumfeld ein. Sie duldet keine Form von Mobbing oder (sexueller) Belästigung
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KUNSTZEIT60+ – Vielfalt der Kreativität im Alter
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Ausstellung Kunstzeit60+ statt.
Nach dem grossen Erfolg der ersten Ausstellung im Jahr 2023 freut sich die Gemeinde, vertreten durch das Organisationsteam rund um Franziska Roos, zur zweiten Ausgabe einzuladen
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Erste öffentliche Auflage der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord»
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kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren
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Über uns
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private, unabhängige Genossenschaft und produzieren unseren erneuerbaren Strom selbst! Der Bundesrat hat sich für den Ausstieg aus der Atomenergie und für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen. Die
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Stille Reserven
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a. Definition Bei stillen Reserven handelt es sich um die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (Verkehrswert) und dem Buchwert. Steuerbilanziell aufgedeckt werden, können nur stille Reserven, die
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Grundsätzliches
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Reserven ganz oder teilweise steuerneutral aufdecken.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf häufig vorkommende Grundkonstellationen. Besondere Konstellationen – etwa im Zusammenhang mit
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Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Step-Up-Lösung noch vor Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
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stillen Reserven sind bei der Bemessung des steuerbaren Eigenkapitals zu berücksichtigen, wobei sie sich im Umfang der Abschreibungen jährlich reduzieren. Erfüllt eine Gesellschaft die Voraussetzungen gemäss
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Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Sondersatzlösung per Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
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steuerbilanziell keine stillen Reserven gebildet (aufgedeckt). Das steuerbare Eigenkapital ändert sich also nicht.