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Rischer Energie Genossenschaft
den Anteil erneuerbarer Energien in der Gemeinde Risch zu vergrössern. Mit grossem Engagement setzen sich die Vorstandsmitglieder für die Ziele der Rischer Energie Genossenschaft ein.Die Rischer Energie
GR-​​Sitzung Protokollauszug - 31.03.2025
finden Sie die Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Präsidiales wenden.
Anlaufstelle für Mobbing und (sexuelle) Belästigung
für Studierende der PH Zug bei Mobbing oder (sexueller) Belästigung Die PH Zug setzt sich für ein respektvolles, sicheres Studienumfeld ein. Sie duldet keine Form von Mobbing oder (sexueller) Belästigung
KUNSTZEIT60+ – Vielfalt der Kreativität im Alter
Ausstellung Kunstzeit60+ statt. Nach dem grossen Erfolg der ersten Ausstellung im Jahr 2023 freut sich die Gemeinde, vertreten durch das Organisationsteam rund um Franziska Roos, zur zweiten Ausgabe einzuladen
Erste öffentliche Auflage der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord»
kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren
Über uns
private, unabhängige Genossenschaft und produzieren unseren erneuerbaren Strom selbst! Der Bundesrat hat sich für den Ausstieg aus der Atomenergie und für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen. Die
Stille Reserven
a. Definition Bei stillen Reserven handelt es sich um die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (Verkehrswert) und dem Buchwert. Steuerbilanziell aufgedeckt werden, können nur stille Reserven, die
Grundsätzliches
Reserven ganz oder teilweise steuerneutral aufdecken.  Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf häufig vorkommende Grundkonstellationen. Besondere Konstellationen – etwa im Zusammenhang mit
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Step-Up-Lösung noch vor Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
stillen Reserven sind bei der Bemessung des steuerbaren Eigenkapitals zu berücksichtigen, wobei sie sich im Umfang der Abschreibungen jährlich reduzieren. Erfüllt eine Gesellschaft die Voraussetzungen gemäss
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Sondersatzlösung per Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
steuerbilanziell keine stillen Reserven gebildet (aufgedeckt). Das steuerbare Eigenkapital ändert sich also nicht.

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