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Für Studierende der PH Zug

Beratung/Coaching für Studierende unterstützt die Studierenden, ihre eigenen Kräfte wieder zu mobilisieren und eine für sie passende Lösung zu finden.

Beratung/Coaching unterstützt!

Beratung für Studierende
Bild Legende:

Kräfte mobilisieren – Lösungen finden – Lernprozesse verstehen

Sie sind an der PH Zug immatrikuliert und möchten Lehrer/in werden. Student/in zu sein ist anspruchsvoll. Kaum eine andere Tätigkeit ist so störanfällig wie geistige Arbeit: Der Lern- und Studienprozess kann wesentlich durch spezifische Herausforderungen (privat oder im Studium) beeinträchtigt werden.

Persönliche Anliegen (Ablösungsprozess vom Elternhaus, Beziehungsthemen, Ängste, Mobbingerfahrung, sexuelle Belästigung, innere Blockaden, körperliche Symptome etc.) können dabei ebenso Auslöser für ein Coaching sein wie die spezifischen «Studien-Hürden», die es zu meistern gilt, wie etwa Prüfungen, Praktika, Qualifikationsarbeiten, Zusammenarbeit in einer Lerngruppe, fehlende Lern-und Arbeitstechniken, etc. Oder aber Sie möchten Ihren Berufswahlentscheid in einer persönlichen Standortbestimmung nochmals überprüfen.

Bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen für Ihre Anliegen können Sie Ihr pädagogisch-psychologisches Wissen über Lernprozesse, das Sie sich im Studium aneignen, bewusst und gezielt vertiefen und verankern. Insofern ist ein persönliches Coaching auch eine individuelle Weiterbildung: Spezifische Lebens- und Lernsituationen, die Ihnen später im Beruf seitens der Eltern und Kinder auch begegnen werden, lernen Sie so besser zu verstehen.

Zielgruppen

Studierende PH Zug (einzeln oder in Gruppen)

Kosten

Die Beratung für Studierende wird durch die PH Zug finanziert.

Weitere Informationen

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Kontakt und Anmeldung

Pädagogische Hochschule Zug
Beratungsstelle für Bildungsfachleute
Zugerbergstrasse 3
6300 Zug

Johannes Breitschaft
Leiter Beratungsstelle für Bildungsfachleute
+41 41 710 66 66
beratung@phzg.ch

Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und die dafür in Frage kommende Beratungsperson. Die definitive Zuteilung der Beratungsperson liegt bei der Stellenleitung.

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