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Produktesicherheit
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richtet sich vor allem an Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten.
Wer Produkte einkauft, soll sich vergewissern, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind und
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Pflanzenschutzmittel
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Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln angepasst. Damit soll den neusten Erkenntnissen, namentlich den Forschungsergebnissen von Agroscope, Rechnung getragen werden
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Umgang mit Kleintieren
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Lichter können die Tiere verunsichern und sind sehr unangenehm.
Würdiger Umgang Wie beim Menschen soll auch bei den Tieren darauf geachtet werden, dass sie mit Würde behandelt werden. Die Tiere mögen es zu transportieren.Um ein gutes Zusammenleben zu garantieren - so dass sich die Tiere wohlfühlen - sollten einige Grundsätze beachtet werden.
Bitte nicht füttern Eine falsche Fütterung kann schwere
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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Regeste:
– Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
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Gemeinde- und Bürgerrecht
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Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Auf diese Weise soll Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen ein spezifischer Schutz gewährt werden (BGE 126 der Folge das ursprünglich verfügende Gemeinwesen noch vom Privileg gemäss § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG sollte profitieren können. Eine Behörde wird dann zu einer «Partei mit gegensätzlichen Interessen», wenn
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Beschwerdeverfahren
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sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, vom 20. Oktober 2010 soll mit dieser Revision von einem der strafrechtlichen Grundsätze abgewichen werden, indem nicht mehr Anhalteposten (z.B. Geschwindigkeit, Rotlicht). Sei der Täter oder die Täterin nicht bekannt, so solle künftig in der Regel der im Fahrzeugausweis eingetragene Fahrzeughalter oder die eingetragene Fah
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Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV, § 21 PBG, § 36 BO Zug, § 20 Altstadtreglement Zug
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Recht erteilt wurde. Das Verwaltungsgericht hielt im genannten Urteil Folgendes fest:
«Gemäss § 2 soll die Aufwertung und Belebung u.a. durch die «Unterbringung von Kleingewerbe» herbeigeführt werden. (insbesondere für Wohnungen mit drei und mehr Zimmern) sowie die Unterbringung von Kleingewerbe, sollen eine Aufwertung und Belebung herbeiführen. In der inneren Altstadt, die eine in sich besonders g von Kleingewerbe sind nicht als gegensätzliche und konfliktträchtige Ziele zu verstehen, sondern sollen miteinander verträglich eine Aufwertung und Belebung herbeiführen. Anderseits verbietet das Alts
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Art. 19 DMSG
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Objekte neuerer Zeit und auf Gebäude, welche für ihre Entstehungszeit charakteristisch sind. Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation als historisch und baugeschichtlich bedeutende Elemente der unmittelbaren Umgebung zu werten und sollten erhalten werden. Allfällige Veränderungen hätten in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege
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Art. 19 Abs. 1 FamZG
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Ergebnis sicherlich nicht wollte. Die Differenzierung zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen sollte jedenfalls eher der Festlegung des jeweiligen Auszahlungsmodus dienen, als über Bestand oder Nichtbestand
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Verfahrensrecht
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auch eine fehlerhafte Eröffnung in der Regel nicht einfach zur Nichtigkeit der Verfügung, sondern soll der Verfügungsadressat daraus lediglich keinerlei Nachteile erleiden, ergibt sich Folgendes: Die