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Verfahrensrecht
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für den Zeitraum seiner mehrmonatigen Verhandlungsunfähigkeit zu Beginn des Jahres 2022 einen Stellvertreter zu benennen – bereits die Durchführung der Referentenaudienz um mehrere Monate verzögert hatte erde zu werten, und kam der Beschwerdeführerin demnach im vorinstanzlichen Verfahren nicht die Stellung einer Verfahrensbeteiligten zu (Art. 450 Abs. 2 Ziff. 1). Wie vorstehend ausgeführt, kommt ihr sodann sorgfältige Einarbeitung eines Vertreters besorgt zu sein. Ein allfälliges Versäumnis in dieser Hinsicht stellt jedenfalls keinen ausreichenden Grund für eine Verschiebung der von langer Hand angesetzten öffentlichen
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20.456 n Pa. lv. Candinas. Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben
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(UREK-NR) das Vernehmlassungsverfahren eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 17. Februar 2023 eingeladen.
Details siehe Download.
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Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
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nicht zulassen, mit der Begründung, die in Form von asymmetrischen Dividenden ausbezahlten «Promote» stellten wirtschaftlich nicht Entgelt für Kapitaleinsatz der Rekurrentin dar, sondern Entgelt für von dieser die Rekursgegnerin vor, die Promote Fees seien nicht im Beteiligungsverhältnis begründet, sondern stellten einzig die Entschädigung für von der Rekurrentin gemäss den JVA zu erbringende Dienstleistungen n macht diesbezüglich geltend, die in den Ziff. 9.2 und 9.3 JVA C. vereinbarten Beraterhonorare stellten eine marktkonforme Vergütung für die in den JVA insgesamt vereinbarten Dienstleistungen dar. Hierzu
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Steuerrecht
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nicht zulassen, mit der Begründung, die in Form von asymmetrischen Dividenden ausbezahlten «Promote» stellten wirtschaftlich nicht Entgelt für Kapitaleinsatz der Rekurrentin dar, sondern Entgelt für von dieser die Rekursgegnerin vor, die Promote Fees seien nicht im Beteiligungsverhältnis begründet, sondern stellten einzig die Entschädigung für von der Rekurrentin gemäss den JVA zu erbringende Dienstleistungen n macht diesbezüglich geltend, die in den Ziff. 9.2 und 9.3 JVA C. vereinbarten Beraterhonorare stellten eine marktkonforme Vergütung für die in den JVA insgesamt vereinbarten Dienstleistungen dar. Hierzu
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Art. 28 Abs. 2 ATSG, Art. 32 ATSG, Art. 33 ATSG
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nach einer Knieoperation links bei der Invalidenversicherung zur Früherfassung an. Im Erstgespräch stellte sich heraus, dass sich der Versicherte zudem in psychiatrischer Behandlung befand und sein Arbeitsplatz im vorliegenden Verfahren berücksichtigt werden darf.
3.2
3.2.1 Mit Replik vom 21. Januar 2021 stellt der Beschwerdeführer den Verfahrensantrag, es sei der Abklärungsbericht Haushalt vom 19. Februar
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Bettina Stoll, neues Behördenmitglied ab 1. Januar 2023
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Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt. Die 45 Jahre alte Juristin tritt ihre Stelle per 1. Januar 2023 an.
Bettina Stoll erfüllt sämtliche Anforderungskriterien, die an ein Beh Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt. Die 45 Jahre alte Juristin tritt ihre Stelle per 1. Januar 2023 an.
Bettina Stoll erfüllt sämtliche Anforderungskriterien, die an ein Behör
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Spillmann Siegwart Renée, Stv. Landschreiberin
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Renée Spillmann, stellvertretende Landschreiberin des Kantons Zug
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Militärverwaltung (MV)
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telle in allen Armeefragen
regelt die Meldepflicht
führt die Orientierungtage für die Stellungspflichtigen durch
führt die Entlassungen aus der Wehrpflicht durch
erlässt die Aufgebote zur Rekrutierung
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Archiv und Funde
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Archäologie stellt archäologische Funde sicher und archiviert Dokumentationen sowie Bilder von Ausgrabungen, Bauuntersuchungen und historischen Gebäuden. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie stellt arch
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Schutzabklärung
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Merkblatt Unterschutzstellung Das Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug kennt zwei Formen der Unterschutzstellung: Die einvernehmliche Unterschutzstellung mittels eines Vertrags und die behördliche Unt