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Erhöhung Prämienverbilligung und Online-Anmeldung
mit der Prämienverbilligung besteht ein umfangreiches Informationsangebot. Neben einer Broschüre stellt die Ausgleichskasse Zug unter www.akzug.ch/IPV zahlreiche Informationen bereit. Zudem ist es dort
Neidhart Bernhard
Aabachstrasse 5 Postfach 6301 Zug bernhard.neidhart@zg.ch +41 41 728 55 21 Leiter Stellvertreter: Markus Moser
Diaz Alberto
Aabachstrasse 5 6301 Zug alberto.diaz@zg.ch +41 41 728 55 18 Stellvertretender Leiter Kontaktstelle Wirtschaft
Knezovic Renata (ab 1.6.2023)
Aabachstrasse 5 6301 Zug renata.knezovic@zg.ch +14 14 728 55 23 Stellvertreterin: Anja Duhnsen
16.442 n Pa. Iv. Dobler. Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein
vom Erfolg der Geschäftsidee und grenzt folglich Privat- und Berufsleben nicht so stark ab. Wir stellen folgende Anträge: 1.    Art. 3 lit. dbis Der Minderheitsantrag ist abzulehnen. Es soll eine Mindesthöhe
Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts
Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts (Projekt Stretto 4) Stellung zu nehmen.  Der Kanton Zug unterstützt die Stellungnahmen des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und der Vereinigung
5.1 fide
Sprachenpass kann  z.B. bei einer Behörde, bei der Anmeldung zu einer Weiterbildung oder bei der Stellenbewerbung verwendet werden. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.fide-info.ch . fide Geschäftsstelle erhältlich. Ein qualitativ hochstehender Sprachunterricht stellt hohe Anforderungen an die Kursleitenden. Im Rahmen des fide Projektes können folgende drei Ausbi
Zeugnis
Wegleitung und Hilfestellung zur Erstellung der Zuger Zeugnisse. Mit dieser webbasierten Plattform stellt die Abteilung Schulaufsicht den Lehrpersonen und Schulleitungen eine Handreichung mit den nötigen
Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-Versteigerung)
Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-Versteigerung) Stellung zu nehmen. Vorbemerkungen Die Ziele, die mit dem vorliegenden Entwurf verfolgt werden, begrüssen
Sachenrecht
gegen die Beklagten eine Klage ein und verlangten u.a. die Feststellung, dass das Wegrecht an jeder Stelle eine Breite von mindestens 6,55 m sowie beim Knoten «X.-Weg/Zufahrtsstrasse Y.» eine Breite von ermitteln; die natürliche Publizität ist nicht massgeblich (E. 3.4). Unter den gegebenen Umständen stellt der Bau der Strasse in den heute bestehenden Dimensionen durch die vormalige Eigentümerin kein teilweiser gebaut, als es gemäss dem nach Art. 738 ZGB ausgelegten Wegrecht erforderlich wäre (vgl. E. 2.6). Es stellt sich die Frage, inwiefern sich dieser Umstand auf das Wegrecht der Klägerinnen auswirkt. Vorab

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