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Hobbytierhaltungen
Hobbyhaltung von Geflügel, Bienen oder Fischen Die Haltung von Kleintieren wie Geflügel, Ziegen, Schafe, Minipigs sowie Bienen oder Fischen* muss beim Landwirtschaftsamt registriert werden. Die bet
Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
Grundsätze
Die Arbeit beginnt mit der Erfassung der Stärken der Teilnehmenden. Wir beginnen bei Ihren Stärken: Was haben Sie bisher gemacht? Was können Sie besonders gut? Was sind Ihre Ziele? Mit Ih
Direktzahlungen
Wofür gibt es Direktzahlungen? Das Parlament verabschiedet alle vier Jahre eine neue Agrarpolitik. Diese richtet sich hauptsächlich nach dem Artikel 104b in der Bundesverfassung. Die grundsätzliche A
Landwirtschaft 4.0
Digitalisierung in der Landwirtschaft Melk- und Fütterungsroboter gekoppelt mit dem Herdenmanagementprogramm (Rindvieh) Auf dem Gutsbetrieb steht ein Stall mit einer automatisierten Komplettlösung
Die Baugeschichte - Langfassung
Die Baugeschichte LBBZ 1917 Die Landwirtschaftliche Winterschule wird in den ersten Jahren im Parterre des Verwaltungsgebäudes in Zug durchgeführt. Physik und Chemie werden in der Kantonsschule u
Biodiversität
Biodiversität Weshalb ist Biodiversität wichtig? Die Biodiversität bildet die Lebensgrundlage für uns und alle künftigen Generationen. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs auch die Z
Chronik 1917 bis 2017
Geschichte des LBBZ 1917 Der Kantonsrat beschliesst, dass eine kantonale landwirtschaftliche Winter-schule zu errichten sei. 1931 Direktor Josef Stutz wird in den Nationalrat gewählt.
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Regeste: – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
Regeste: §§ 52c Abs. 3 WAG, 67 Abs. 1 und 3 WAG, Art. 82 Bst. b BGG – Beim Regierungsrat kann nach § 67 WAG Abstimmungs- und Wahlbeschwerde geführt werden; soweit ein kantonaler Erlass angefochten

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