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Hobbytierhaltungen
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Hobbyhaltung von Geflügel, Bienen oder Fischen Die Haltung von Kleintieren wie Geflügel, Ziegen, Schafe, Minipigs sowie Bienen oder Fischen* muss beim Landwirtschaftsamt registriert werden.
Die bet
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Öffentlichrechtliche Regelungen Bäuerliches Bodenrecht
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Regelungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auf Stufe des öffentlichen Rechtes: Realteilungs- und Zerstückelungsverbot, Erwerb, Verhütung vor Überschuldung Das BGBB regelt das Realte
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Grundsätze
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Die Arbeit beginnt mit der Erfassung der Stärken der Teilnehmenden. Wir beginnen bei Ihren Stärken:
Was haben Sie bisher gemacht?
Was können Sie besonders gut?
Was sind Ihre Ziele?
Mit Ih
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Direktzahlungen
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Wofür gibt es Direktzahlungen? Das Parlament verabschiedet alle vier Jahre eine neue Agrarpolitik. Diese richtet sich hauptsächlich nach dem Artikel 104b in der Bundesverfassung. Die grundsätzliche A
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Landwirtschaft 4.0
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Digitalisierung in der Landwirtschaft Melk- und Fütterungsroboter gekoppelt mit dem Herdenmanagementprogramm (Rindvieh)
Auf dem Gutsbetrieb steht ein Stall mit einer automatisierten Komplettlösung
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Die Baugeschichte - Langfassung
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Die Baugeschichte LBBZ 1917
Die Landwirtschaftliche Winterschule wird in den ersten Jahren im Parterre des Verwaltungsgebäudes in Zug durchgeführt. Physik und Chemie werden in der Kantonsschule u
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Biodiversität
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Biodiversität Weshalb ist Biodiversität wichtig? Die Biodiversität bildet die Lebensgrundlage für uns und alle künftigen Generationen.
Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs auch die Z
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Chronik 1917 bis 2017
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Geschichte des LBBZ 1917
Der Kantonsrat beschliesst, dass eine kantonale landwirtschaftliche Winter-schule zu errichten sei.
1931
Direktor Josef Stutz wird in den Nationalrat gewählt.
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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Regeste:
– Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
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§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
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Regeste:
§§ 52c Abs. 3 WAG, 67 Abs. 1 und 3 WAG, Art. 82 Bst. b BGG – Beim Regierungsrat kann nach § 67 WAG Abstimmungs- und Wahlbeschwerde geführt werden; soweit ein kantonaler Erlass angefochten