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Art. 697i und Art. 697j i.V.m. Art. 697m OR; Art. 706b OR
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Regeste:
Solange der Aktionär seinen GAFI-Meldepflichten nach Art. 697i und Art. 697j OR nicht nachgekommen ist, ruhen gemäss Art. 697m Abs. 1 OR die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verb
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste
§ 17 Abs. 3 aV PBG, § 18 lit. a BO Stadt Zug – Verletzung der GemeindeautonomieAus dem Sachverhalt:
A. Die A. AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. D. in der Stadt Zug. Auf dem Grundstüc
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Reduktion des Mindestwohnanteils
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Regeste
§ 17 Abs. 3 aV PBG, § 18 lit. a BO Stadt Zug – Verletzung der GemeindeautonomieAus dem Sachverhalt:
A. Die A. AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. D. in der Stadt Zug. Auf dem Grundstüc
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Gleichstellungsgesetz
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Regeste:
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; GlG – Werden Ansprüche mit einem Streitwert von über CHF 30'000.– geltend gemacht und fallen diese nur in geringem Umfang unter das ,
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Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; Gleichstellungsgesetz
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Regeste:
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; GlG – Werden Ansprüche mit einem Streitwert von über CHF 30'000.– geltend gemacht und fallen diese nur in geringem Umfang unter das Glei
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Art. 12 lit. a und j BGFA
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Regeste:
Anwältinnen und Anwälte sind nach Art. 12 lit. j BGFA verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Anwaltsregister mitzuteilen. Solche Mitteilungen müs
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Anwaltsrecht
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Regeste:
Art. 12 lit. a und j BGFA
Anwältinnen und Anwälte sind nach Art. 12 lit. j BGFA verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Anwaltsregister mitzuteilen
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Rechtspflege
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Regeste:
Art. 12 lit. a und j BGFA
Anwältinnen und Anwälte sind nach Art. 12 lit. j BGFA verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Anwaltsregister mitzuteilen
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(3) Q&A
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Q&A zu Tests in Betrieben und Organisationen Sie interessieren sich für Reihentests in Ihrem Betrieb? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebstestungen zusammengefa
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2021-12: Einsatz und Nutzung formativer und summativer Instrumente der Leistungsmessung an den gemeindlichen Schulen - BRB vom 1. Dezember 2021 - Ergänzung: RRB vom 25. Januar 2022
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2021-12: Einsatz und Nutzung formativer und summativer Instrumente der Leistungsmessung an den gemeindlichen Schulen - BRB vom 1. Dezember 2021 - Ergänzung: RRB vom 25. Januar 2022