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Konzept Sonderpädagogik (KOSO)
Voraussetzung für die konsequente Umsetzung von KOSO geschaffen.  Terminologie Im Konzept Sonderpädagogik wird jene Terminologie verwendet, wie sie von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet wurde
Stichwortverzeichnis A-Z
Sozialkompetenzen Sprachfächer SupportT Teilleistungsstörungen Termine Textiles und Technisches GestaltenU Überdauernde Lernzielanpassung Überfachliche
Aufgaben der Lehrmittelzentrale
der Finanzen für die Lehrmitteleinkäufe und jährliche Rechenschaftslegung Verantwortung für termingerechte Lehrmittelbeschaffungen und Pflege der Lagerbestände nach kaufmännischen Grundsätzen Erstellen
Terminplan Lehrmittelbestellprozess
Terminplan
Konzept Tastaturschreiben
Tastaturschreibens, Zielsetzung, Schreibprogramm, Weiterbildung, Unterlagen für Lehrpersonen, Kosten, Terminplan
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
gesetzlich zu regeln.  2.    Art. 11 Abs. 3 OHG sei entsprechend den Erläuterungen einzig terminologisch anzupassen und der Entwurf wie folgt zu ändern: " 3 Ist die körperliche, psychische oder sexuelle
Änderung des Gewässerschutzgesetzes betreffend die verursacherge¬rechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
sei durch die Spezialfinanzierung angemessen abzugel¬ten. 2. Für die im Einzelfall angemessene Terminierung des Baus der Anlagen, Einrichtungen oder Kanalisationen ist ein finanzieller Anreiz zu schaffen
Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Anschaffung energieeffizienter Fahrzeugen schaffen will. B. Terminologie Die im Gesetzesentwurf verwendete Terminologie stimmt nicht mit der Terminologie der VTS überein. Des Weiteren ist anzumerken, dass das
Entwurf des Geldspielkonkordats
«Anpassungen von untergeordneter Bedeutung» (Art. 68 Abs. 3 GSK) zu verstehen ist. Im Übrigen sei die Terminologie zu überprüfen und zu vereinheitlichen. Der geplante Regelungsinhalt der regionalen Konkordate
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)
der Wehrpflichtersatzabgabe an den Wehrpflichtersatz haben/erheben können. 3.  Die verwendete Terminologie ist an die Bundesverfassung (BV) sowie die gültigen Gesetze anzupassen. 4.  Die Bezugsprovision

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