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Konzept Sonderpädagogik (KOSO)
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Voraussetzung für die konsequente Umsetzung von KOSO geschaffen.
Terminologie
Im Konzept Sonderpädagogik wird jene Terminologie verwendet, wie sie von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet wurde
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Stichwortverzeichnis A-Z
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Sozialkompetenzen
Sprachfächer
SupportT
Teilleistungsstörungen
Termine
Textiles und Technisches GestaltenU
Überdauernde Lernzielanpassung
Überfachliche
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Aufgaben der Lehrmittelzentrale
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der Finanzen für die Lehrmitteleinkäufe und jährliche Rechenschaftslegung Verantwortung für termingerechte Lehrmittelbeschaffungen und Pflege der Lagerbestände nach kaufmännischen Grundsätzen Erstellen
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Terminplan Lehrmittelbestellprozess
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Terminplan
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Konzept Tastaturschreiben
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Tastaturschreibens, Zielsetzung, Schreibprogramm, Weiterbildung, Unterlagen für Lehrpersonen, Kosten, Terminplan
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Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
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gesetzlich zu regeln.
2. Art. 11 Abs. 3 OHG sei entsprechend den Erläuterungen einzig terminologisch anzupassen und der Entwurf wie folgt zu ändern: " 3 Ist die körperliche, psychische oder sexuelle
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Änderung des Gewässerschutzgesetzes betreffend die verursacherge¬rechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
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sei durch die Spezialfinanzierung angemessen abzugel¬ten. 2. Für die im Einzelfall angemessene Terminierung des Baus der Anlagen, Einrichtungen oder Kanalisationen ist ein finanzieller Anreiz zu schaffen
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Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
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Anschaffung energieeffizienter Fahrzeugen schaffen will. B. Terminologie Die im Gesetzesentwurf verwendete Terminologie stimmt nicht mit der Terminologie der VTS überein. Des Weiteren ist anzumerken, dass das
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Entwurf des Geldspielkonkordats
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«Anpassungen von untergeordneter Bedeutung» (Art. 68 Abs. 3 GSK) zu verstehen ist. Im Übrigen sei die Terminologie zu überprüfen und zu vereinheitlichen.
Der geplante Regelungsinhalt der regionalen Konkordate
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Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)
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der Wehrpflichtersatzabgabe an den Wehrpflichtersatz haben/erheben können.
3. Die verwendete Terminologie ist an die Bundesverfassung (BV) sowie die gültigen Gesetze anzupassen.
4. Die Bezugsprovision