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Mutationsformular für quellensteuerpflichtige Personen
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Quellensteuer ¦ Mutationsformular für quellensteuerpflichtige Personen ¦ Formular
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3. Oberstufe
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x Anmeldung 3. Real
Anmeldung 3. Sek
Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) *
Zielsetzungen
- Denkst du gerne mit den Augen?
- Mit Bleistift, Farbstift und Fineliner?
- Mit
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Zu- und Wegzug
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Wissenswertes für Zu- und Wegziehende. Wer in der Gemeinde Menzingen Wohnsitz nimmt, hat sich innert 10 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bei Schweizer Bürgerinnen und Bür
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Denkmalschutz, Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler
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Regeste:
§ 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle
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§ 39 DMSG, Art. 12 NHG; § 39 DMSG, § 338a PBG/ZH, Art. 33 RPG, § 41 VRG; §§ 2 und 25 DMSG
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Regeste:
§ 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle
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Art. 173 und Art. 176 ZGB – Zeitpunkt der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts bzw. des Getrenntlebens
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Regeste:
Ein Unterhaltsbeitrag gemäss Art. 176 ZGB, der auch eine Überschussbeteiligung umfasst, wird regelmässig erst dann zugesprochen, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist
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Familienrecht
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Regeste:
Verlegung des Aufenthaltsortes des Kindes ins Ausland bei fehlender Zustimmung eines Elternteils. Prüfung des geeigneten Aufenthaltsortes des Kindes anhand des Kindeswohls ausgehend vom
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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Gerichtspraxis
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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Zivilrecht
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Regeste:
Die Rückzahlung von Darlehen von Gesellschaftern oder von nahestehenden Personen während der Dauer der Solidarbürgschaft ist gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b des COVID-19-SBüG ausgeschlossen. Da