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Mutationsformular für quellensteuerpflichtige Personen
Quellensteuer ¦ Mutationsformular für quellensteuerpflichtige Personen ¦ Formular
3. Oberstufe
x Anmeldung 3. Real Anmeldung 3. Sek   Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) * Zielsetzungen - Denkst du gerne mit den Augen? - Mit Bleistift, Farbstift und Fineliner? - Mit
Zu- und Wegzug
Wissenswertes für Zu- und Wegziehende. Wer in der Gemeinde Menzingen Wohnsitz nimmt, hat sich innert 10 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bei Schweizer Bürgerinnen und Bür
Denkmalschutz, Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler
Regeste: § 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle
§ 39 DMSG, Art. 12 NHG; § 39 DMSG, § 338a PBG/ZH, Art. 33 RPG, § 41 VRG; §§ 2 und 25 DMSG
Regeste: § 39 DMSG, Art. 12 NHG – Eine Beschwerdelegitimation von gesamtschweizerischen Vereinigungen gegen Entscheide über die Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäle
Art. 173 und Art. 176 ZGB – Zeitpunkt der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts bzw. des Getrenntlebens
Regeste: Ein Unterhaltsbeitrag gemäss Art. 176 ZGB, der auch eine Überschussbeteiligung umfasst, wird regelmässig erst dann zugesprochen, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist
Familienrecht
Regeste: Verlegung des Aufenthaltsortes des Kindes ins Ausland bei fehlender Zustimmung eines Elternteils. Prüfung des geeigneten Aufenthaltsortes des Kindes anhand des Kindeswohls ausgehend vom
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
Gerichtspraxis
Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
Zivilrecht
Regeste: Die Rückzahlung von Darlehen von Gesellschaftern oder von nahestehenden Personen während der Dauer der Solidarbürgschaft ist gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b des COVID-19-SBüG ausgeschlossen. Da

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