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Ausscheidung des Gewinnes und des Kapitals bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung im Laufe der Steuerperiode
B auf Fr. 160'000.–.Der Kanton B als Sitzkanton am Ende des Steuerjahres ist zuständig für die Veranlagung und Steuerausscheidung.Berücksichtigung ausserordentlicher Erträge Die X AG hat ihren Sitz im Kanton
Begründung einer Betriebsstätte während der Steuerperiode
Die Begründung einer Betriebsstätte verlangt keine Erstellung einer Zwischenbilanz. Für den Sitzkanton und den Betriebsstättekanton ist das Kapital am Ende der Steuerperiode massgebend. Die Steuerpfli
Allgemeines
Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden ab 2018 (direkte Bundessteuer) resp. 2020 (Kantons- und Gemeindesteuern) nicht besteuert, sofern sie höchstens Fr. 20'000.– betragen und a
Definition der ideellen Zwecke
Gesetzestext auf eine Begriffsdefinition verzichtet, womit die Begriffsauslegung bewusst der Veranlagungspraxis und der Rechtsprechung überlassen wird. Die Botschaft erwähnt immerhin folgende Anhaltspunkte
Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
Gesetzestext auf eine Begriffsdefinition verzichtet, womit die Begriffsauslegung bewusst der Veranlagungspraxis und der Rechtsprechung überlassen wird. Die Botschaft erwähnt immerhin folgende Anhaltspunkte
Problemverhalten: ein Stufenmodell
Stufenmodell Problemverhalten Zur Beurteilung von Problemverhalten und für den Umgang mit Problemverhalten bietet sich das Stufenmodell an. Obschon nicht trennscharf in allen Situationen, ist das Stu
Detailprogramm Innovativer Mathematik-Unterricht.pdf
Präsentationsprogramm Veranstaltung Innovativer Mathematik-Unterricht
Schutzanlagen
einen Kontrollgang in der Anlage durchführen, gewährleistet sein. Der Mieter bestimmt die dafür verantwortliche Person. Diese hat im Ereignisfall die Feuerwehr oder die Polizei zu alarmieren. Sie warnt alle
Stiftungen
sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke, von Kultuszwecken oder als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss § 57 StG bzw. Art. 56 DBG von
Grundsätze zur Besteuerung von Stiftungen
Stiftungen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke, von Kultuszwecken oder als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss § 57 StG bzw. Art.

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