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Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
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StG, namentlich die Pflicht zur Einreichung von Aufstellungen gemäss § 126 Abs. 2 StG. In der Veranlagungspraxis wird von den Vereinen in aller Regel eine Bilanz- und Erfolgsrechnung oder eine Aufstellung sämtliche Nebenrechnungen in sachgerechter Weise mit beinhalten. Im Hinblick auf eine korrekte Veranlagung sind zudem folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Unterscheidung zwischen (steuerfreien) Mi
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Erträge aus Mitgliederbeiträgen
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Bei den Erträgen ist zu unterscheiden zwischen den (steuerfreien) Mitgliederbeiträgen einerseits und den übrigen (steuerbaren) Erträgen andererseits.
Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren
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Vereine
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StG, namentlich die Pflicht zur Einreichung von Aufstellungen gemäss § 126 Abs. 2 StG. In der Veranlagungspraxis wird von den Vereinen in aller Regel eine Bilanz- und Erfolgsrechnung oder eine Aufstellung ngen von Mitgliedern
Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Vereinsvermögen.
In der Veranlagungspraxis zählen Spenden (nicht aber Sponsorenbeiträge) und Beiträge der öffentlichen Hand wie Kanto sämtliche Nebenrechnungen in sachgerechter Weise mit beinhalten. Im Hinblick auf eine korrekte Veranlagung sind zudem folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Unterscheidung zwischen (steuerfreien) Mi
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Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021
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Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 7. Juni 2021 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den
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Adipositasberatung
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Adipositasberatung der Suchtberatung Zug Sie haben sich zu einer Verringerung Ihres Übergewichts entschieden, entweder durch eine Verhaltensumstellung oder durch einen chirurgischen Eingriff. Möglich
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Betroffene
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Betroffene Haben Sie Fragen zum Konsum verschiedener Substanzen oder einem Verhalten ? ● Hat Ihr Konsum zu Problemen geführt und überlegen Sie, etwas daran zu verändern? ● Sind Sie unsicher gew
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Integrative Sonderschulung auf Kurs
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wir geführt hatten, klar eine integrative Haltung spürbar war. Der Regierungsrat des Kantons Zug verankerte 2005 in seinen kantonalen Leitsätzen das Ziel, die Integrationsfähigkeit der gemeindlichen Schulen jedem Fördersetting eine Sonderschule bzw. ein sonderpädagogisches Kompetenzzentrum mit in der Verantwortung steht. Diese sind an der Gestaltung des Settings beteiligt, bieten Einführungsveranstaltungen
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Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Problemverhalten: ein Fallbeispiel
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Problemverhalten: ein Fallbeispiel Dranbleiben ist das A und O im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten. Dieser Weg muss gemeinsam beschritten werden. Auch deswegen, weil solche Situationen herausford
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Montag, 21. Juni 2021
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Hünenberg betreffend Gleichstellung der Geschlechter in der Gemeinde Hünenberg
Verabschiedung von alt Kantonsrat Hubert Schuler
Im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung findet