-
Bau- und Planungsrecht
-
Regeste: §§ 4a und 25a V PBG – Das Einreichen eines Baugesuchs bzw. das Einholen einer Bewilligung ist notwendig, wenn Bauten oder Anlagen errichtet oder geändert werden (E. 3 b). Pergolen stellen in
-
Neues Grundlagenbuch zu kompetenzorientierten Spielsituationen
-
Ein Buch von Luzia Bürgi, PH Zug und Lucia Amberg, PH Luzern Im Frühling 2023 erschien das Buch «Kompetenzorientierte Spielsituationen» von Luzia Bürgi, PH Zug und Lucia Amberg, PH Luzern. Im Gespräc
-
Baulicher und betrieblicher Unterhalt von Privatstrassen
-
Informationen Der Strassenunterhalt besteht aus dem betrieblichen und baulichen Unterhalt sowie der Erneuerung der Strasse.
Der betriebliche Unterhalt umfasst die Massnahmen zur Gewährleistung der
-
Fürsorgerische Unterbringung
-
Station erfolgen, in der keine Arztperson für den Beschwerdeführer zuständig ist, obliegt die Verantwortung für die medikamentöse Behandlung doch den zugelassenen Arztpersonen. Mithin muss festgestellt Eignung der Klinik weder persönlich anhören noch begutachten lassen musste –, wird es in der Verantwortung der Klinikleitung liegen, für eine Einweisung in eine geeignete Einrichtung besorgt zu sein, wo
-
Staats- und Verwaltungspraxis
-
Bestanden bereits im Zeitpunkt der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer nicht verrechnete Verlustvorträge in Millionenhöhe (n.B. aus bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden), so handelt es sich tatsächlich um ein prozessuales Versäumnis, wenn der Rekurrent diese im Rahmen des ursprünglichen Veranlagungsverfahrens mit keinem Wort geltend gemacht, sondern eine interkantonale Verrechnung erst mit dem au Aufgabenbereich resultiert, wird die IV-Stelle sodann jedenfalls eine erneute Haushaltsabklärung zu veranlassen haben: Der aktenkundigen Haushaltsabklärung vom 25. März 2021 (Bericht vom 12. April 2021) kann
-
Grundstückgewinnsteuer (Revisionsgesuch / interkantonale Doppelbesteuerung / Verrechnung von Betriebsverlusten)
-
Bestanden bereits im Zeitpunkt der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer nicht verrechnete Verlustvorträge in Millionenhöhe (n.B. aus bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden), so handelt es sich tatsächlich um ein prozessuales Versäumnis, wenn der Rekurrent diese im Rahmen des ursprünglichen Veranlagungsverfahrens mit keinem Wort geltend gemacht, sondern eine interkantonale Verrechnung erst mit dem au Fr. 6'535.– sowie von Fr. 398'371.– resultierten. Die Grundstückgewinnsteuer wurde entsprechend veranlagt mit den Beträgen von Fr. 653.– respektive Fr. 39'837.– (Veranlagungsentscheide der Grundstückge
-
Zuger Bauerntag 2024
-
Einladung zum Zuger Bauerntag 2024 - Agrarpolitik im Wandel Agrarpolitik im Wandel – eine kontroverse Diskussion Die Grundlagen der Agrarpolitik 2030 werden aktuell vorbereitet. Ein guter Zeitpunkt
-
Gerichtspraxis
-
Bestanden bereits im Zeitpunkt der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer nicht verrechnete Verlustvorträge in Millionenhöhe (n.B. aus bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden), so handelt es sich Anwalt oder einer Anwältin erwartet werden darf, schwer. Das Obergericht als Berufungsinstanz veranschlagte die Gesamtstrafe denn auch auf eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 300.–. Im Vergleich , welche von der Kommission als Vergleichshandänderungen zur Bestimmung der Landwerte der zu veranlagenden zwei Grundstückgewinnsteuerfälle herangezogen wurden. Dieses Gesuch wies die Gebäudeversicherung
-
Podiumsgespräch und Verabschiedung von Prof. Dr. Stephan Huber
-
dem Schweizer Bildungsumfeld trafen am 7. Dezember 2023 an der PH Zug zusammen. Gleichzeitig verabschiedete sich die PH Zug von Prof. Dr. Stephan Huber, Leiter des zur PH Zug gehörenden Instituts für Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Würdigung der Leistungen des IBB und Verabschiedung von Stephan Huber Im Anschluss an die Podiumsdiskussion bedankten sich Regierungsrat Stephan
-
Vorstellungen und Überzeugungen zu 'Interkultureller Pädagogik'
-
Überzeugungen zu ‚interkultureller Pädagogik‘ sind stark in den individuellen, subjektiven Theorien verankert und können den normativen Forderungen der offiziell gelehrten Konzepte und Bildungsinhalte widersprechen