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§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
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Regeste: – Mit der wiederholten Verwendung des Wortes «äusserst» und insbesondere der entsprechenden Ersetzung des Wortes «sehr» im Rahmen der Revision des DMSG im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber di
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Denkmalschutz
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Regeste: §§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG – Mit der wiederholten Verwendung des Wortes «äusserst» und insbesondere der entsprechenden Ersetzung des Wortes «sehr» im Rahmen der Revision des DMSG im Jahr 2019
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Sprachliche Muster im Spracherwerbsprozess
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aus gebrauchsbasierter und konstruktionsgrammatischer Perspektive untersucht. Projekttitel
Veränderung und Funktion sprachlicher Muster im Spracherwerbsprozess – eine Untersuchung des Erwerbs von
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Ballmer Sinja
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Pädagogische Hochschule Zug sinja.ballmer@phzg.ch +41 41 727 12 52 Fachbereichsleiterin Sprachen, Dozentin Fachdidaktik Deutsch und Deutsch als Zweitsprache Ausbildung Arbeitsschwerpunkte
Fachdid
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Vernissage Denkmaljournal Nr. 2 – Im Dialog über gebaute «Geschichte(n)»
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Über das Amt für Denkmalpflege und Archäologie Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie ist verantwortlich für Erhalt, Pflege, Erforschung und Dokumentation des archäologischen und bauhistorischen Erbes
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Update Bildungspolitik – Januar / Februar 2023
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Zuger Bildungspolitik im Januar und Februar 2023 Erdbeben in der Türkei Menschen aus dem Erdbebengebiet mit Familienangehörigen in der Schweiz können zurzeit einfacher in die Schweiz einreisen. Das V
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Bericht FG Mathematik und Fremdsprachen
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stellen nicht wenige fest, dass sie den Schulstoff nicht mehr so einfach und schnell aufnehmen und verarbeiten können, wie sie es sich gewohnt waren. Die Anforderungen steigen mit dem Übertritt an die KSZ an
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Brevetierung der neuen Unteroffiziere 2022
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Kursbesuch und wünschen Stefan Bircher, Eric Frunz und Patrick Schöpfer in der zukünftigen verantwortungsvollen Funktion als Unteroffizier viel Erfolg und Befreidigung.
Bericht / Fotos
Daniel
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Abfälle imWald, Bauen im und am Wald, Waldabstand, Feuern im Wald, Private Nutzung von Wald, Veranstaltungen im Wald Die Direktion des Innern, das Amt für Wald und Wild und der Zuger Forstdienst sind für
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Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald
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Merkblatt: Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald