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§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
Regeste: – Mit der wiederholten Verwendung des Wortes «äusserst» und insbesondere der entsprechenden Ersetzung des Wortes «sehr» im Rahmen der Revision des DMSG im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber di
Denkmalschutz
Regeste: §§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG – Mit der wiederholten Verwendung des Wortes «äusserst» und insbesondere der entsprechenden Ersetzung des Wortes «sehr» im Rahmen der Revision des DMSG im Jahr 2019
Sprachliche Muster im Spracherwerbsprozess
aus gebrauchsbasierter und konstruktionsgrammatischer Perspektive untersucht. Projekttitel Veränderung und Funktion sprachlicher Muster im Spracherwerbsprozess – eine Untersuchung des Erwerbs von
Ballmer Sinja
Pädagogische Hochschule Zug sinja.ballmer@phzg.ch +41 41 727 12 52 Fachbereichsleiterin Sprachen, Dozentin Fachdidaktik Deutsch und Deutsch als Zweitsprache Ausbildung Arbeitsschwerpunkte Fachdid
Vernissage Denkmaljournal Nr. 2 – Im Dialog über gebaute «Geschichte(n)»
Über das Amt für Denkmalpflege und Archäologie Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie ist verantwortlich für Erhalt, Pflege, Erforschung und Dokumentation des archäologischen und bauhistorischen Erbes
Update Bildungspolitik – Januar / Februar 2023
Zuger Bildungspolitik im Januar und Februar 2023 Erdbeben in der Türkei Menschen aus dem Erdbebengebiet mit Familienangehörigen in der Schweiz können zurzeit einfacher in die Schweiz einreisen. Das V
Bericht FG Mathematik und Fremdsprachen
stellen nicht wenige fest, dass sie den Schulstoff nicht mehr so einfach und schnell aufnehmen und verarbeiten können, wie sie es sich gewohnt waren. Die Anforderungen steigen mit dem Übertritt an die KSZ an
Brevetierung der neuen Unteroffiziere 2022
Kursbesuch und wünschen Stefan Bircher, Eric Frunz und Patrick Schöpfer in der zukünftigen verantwortungsvollen Funktion als Unteroffizier viel Erfolg und Befreidigung. Bericht / Fotos Daniel
Waldrechtliches
Abfälle imWald, Bauen im und am Wald, Waldabstand, Feuern im Wald, Private Nutzung von Wald, Veranstaltungen im Wald Die Direktion des Innern, das Amt für Wald und Wild und der Zuger Forstdienst sind für
Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald
Merkblatt: Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald

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