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Sozialhilferecht
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
2020 - 2024
Lichter-Apéro auf dem Hubel statt.Auch das Jahr 2021 war von der Corona-Pandemie geprägt. Viele Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden. So fiel etwa die ganze Fasnacht der Pandemie zum Opfer. Die verfügt. Geschäfte, Restaurants und auch die Schulen mussten geschlossen werden. Praktisch alle Veranstaltungen der Gemeinde und von Vereinen mussten abgesagt werden, so auch die geplante Hünenberger Gewe
Praktika in Anstellung
Während Studium als Lehrperson arbeiten Bachelorstudierende der PH Zug können bereits während des Studiums als Lehrperson unterrichten. Im Rahmen bestimmter Praxiseinsätze können sie einer bezahlten
Lütolf Marco
Bewegung und Sport Berufspraktische Ausbildung von Lehrpersonen Berufsbiografie Verantwortlicher Mentorat Fachpraxis Dozent Fachdidaktik Bewegung und Sport PH Zug Dozent Fachdidaktik
Bewegung und Sport
tragen zur ganzheitlichen, lebenslangen Entwicklung bei. Sport und Bewegung fördern eine verantwortungsbewusste Haltung dem eigenen Körper gegenüber. Sie verbessern das physische, psychische und soziale
Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
nicht vorhandenen Arbeitsfähigkeit, eines daraus resultierenden niedrigeren bzw. mit Fr. 0.– zu veranschlagenden Invalidenkommens und eines sich daraus ergebenden höheren Invaliditätsgrades zu bejahen. Anders
Verfahrensrecht
in Kenntnis gesetzt wurden. Ausgehend davon bestand für die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 keine Veranlassung bzw. keine Möglichkeit zur Teilnahme am Vorverfahren, weshalb die Voraussetzung der formellen gewisse Mindestanforderungen an das Verfahren stellt (Iten Marc’ Antonio, Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers, 2012, N 70, 74 ff. und 157 ff.) und die Bestimmungen der Schweizerischen Beschwerdeführerin ist ferner eine Bestätigung ihrer Tante M. B., worin diese zusichert, die volle Verantwortung für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz (samt
§ 17 VRG
Beschwerdeführerin ist ferner eine Bestätigung ihrer Tante M. B., worin diese zusichert, die volle Verantwortung für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz (samt
§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
Regeste: Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er
Verfahrensrecht
Regeste: § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve

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