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Einleitung

Kommentar PBG

Kommentar V PBG

Allgemeine Bestimmungen

Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen

Baurechtliche Begriffe und Vorschriften

Behindertengerechtes Bauen

Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren

Landumlegung und Grenzbereinigung

§ 59 Einleitung des Landumlegungsverfahrens

§ 60 Beschlussfassende Versammlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

1 An der beschlussfassenden Versammlung führt ein Mitglied des Gemeinderats den Vorsitz. Das Protokoll verfasst eine Urkundsperson.

Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)

Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 34 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).

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