Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
Landumlegung und Grenzbereinigung
§ 59 Einleitung des Landumlegungsverfahrens
§ 60 Beschlussfassende Versammlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
§ 61 Ausführungskommission
§ 62 Unterlagen im Landumlegungsverfahren
§ 63 Neuzuteilung
§ 64 Neuer Rechtszustand, Änderungen im Grundbuch
§ 65 Grenzbereinigung
1 Der von der zuständigen Behörde erstellte Bereinigungsplan enthält:
a) die genaue Aufzeichnung der Grundstücke mit Angabe der bisherigen und der neuen Grenzen;
b) bei Änderung von Dienstbarkeiten und Grundlasten, Vormerkungen und Anmerkungen ein Verzeichnis derselben nach altem und neuem Zustand;
c) die erforderlichen Bewertungen.
2 Im Übrigen gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Landumlegung.
Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 39 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).