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Einleitung

Kommentar PBG

Kommentar V PBG

Allgemeine Bestimmungen

Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen

Baurechtliche Begriffe und Vorschriften

Behindertengerechtes Bauen

Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren

Landumlegung und Grenzbereinigung

§ 59 Einleitung des Landumlegungsverfahrens

§ 60 Beschlussfassende Versammlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

§ 61 Ausführungskommission

§ 62 Unterlagen im Landumlegungsverfahren

§ 63 Neuzuteilung

§ 64 Neuer Rechtszustand, Änderungen im Grundbuch

§ 65 Grenzbereinigung

1 Der von der zuständigen Behörde erstellte Bereinigungsplan enthält:
a)  die genaue Aufzeichnung der Grundstücke mit Angabe der bisherigen und der neuen Grenzen;
b)  bei Änderung von Dienstbarkeiten und Grundlasten, Vormerkungen und Anmerkungen ein Verzeichnis derselben nach altem und neuem Zustand;
c)  die erforderlichen Bewertungen.
2 Im Übrigen gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Landumlegung.

Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)

Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 39 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).

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