Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
Sondernutzungspläne und Erschliessung
Sicherung von Planungen
Verfahrensbestimmungen
Landumlegung und Grenzbereinigung
Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
Enteignung
§ 53 Enteignungsfälle
§ 54 Ausdehnung
§ 55 Heimschlag
§ 56 Materielle Enteignung, Feststellung
§ 57 Rückerstattung
1 Wird der Eingriff in das Recht nachträglich aufgehoben oder wesentlich gemildert, so hat die enteignete Person die Entschädigung, nicht aber allfällige Sachleistungen zurückzuerstatten.
2 Die Rückerstattung ist bei der Schätzungskommission innert eines Jahres seit der Aufhebung oder Milderung des Eingriffs geltend zu machen.