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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

§ 1 Zweck

1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorschriften fest.

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