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4. Übertritt von weiteren Schulen an die FMS Zug

Übertritt von weiteren Schulen an die FMS Zug

In allen Fällen, die nicht geregelt sind, kommt ein individuelles Aufnahmeverfahren zum Zuge. In der Regel muss ein Leistungstest abgelegt werden. Genügt ein Schüler oder eine Schülerin den schulischen Anforderungen für die gewünschte Eintrittsklasse nicht, so wird die Aufnahme verweigert.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch mit einer Probezeit von maximal einem Jahr. Kann der Schüler oder die Schülerin am Ende der Probezeit nicht definitiv promoviert werden, so muss er bzw. sie die Schule verlassen. Interessentinnen und Interessenten richten sich direkt an die Schulleitung.

Ausserkantonale Fachmittelschulen
Ein erfolgreich durchlaufenes Aufnahmeverfahren an anderen öffentlichen Fachmittelschulen wird anerkannt.

Privatschulen
Für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen, die in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik die Lehrpläne und Lehrmittel des Kantons Zug verwenden und in Französisch und Mathematik Niveaukurse führen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Sekundarklasse besuchen. Abschlüsse und Zeugnisse von anderen Privatschulen führen zu einem individuellen Aufnahmeverfahren.

10. Schuljahr (Didac und ähnliches)
Abschlüsse und Zeugnisse können nicht speziell berücksichtigt werden. Für das Aufnahmeverfahren gilt der Zuweisungsentscheid des 9. Schuljahres.

Realschule
Schülerinnen und Schüler, die die Realschule besucht haben, werden nicht an die FMS aufgenommen.

Berufsmaturitätsausbildung
Lehrlinge, die ihre Lehre abbrechen und an die FMS übertreten möchten, durchlaufen ein individuelles Verfahren. Ein Eintritt aus der Berufsmaturitätsausbildung ist bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der 3. Sekundarklasse möglich. Zusatzleistungen während der Lehrzeit, die für das schulische Gelingen an der FMS beitragen, können für den Entscheid berücksichtigt werden. Der Eintritt wird individuell besprochen und ist jeweils auf Anfang eines Schuljahres möglich.

Übertritt aus dem Ausland
Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland in die Schweiz umgezogen sind, müssen in der Regel eine Aufnahmeprüfung ablegen. Entscheidend für den schulischen Erfolg sind gute Deutschkenntnisse.
Unterschiede in den Lehrplänen führen dazu, dass Unterrichtsstoff bereits behandelt wurde oder umgekehrt an der FMS Zug vorausgesetzt wird. Ein Problem ist häufig das Fach Französisch. Spätestens im zweiten Schuljahr müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgeholt sein. Weiter darf der Wechsel der bisher gewohnten Schulkultur zur Schweizer Schulkultur nicht unterschätzt werden. Ein sorgfältig bedachter Übertritt führt erfahrungsgemäss auf sichererem Weg zu einem gelingenden Schulerfolg als ein übereilter Wechsel. Gut bewährt hat sich ein Übergangsjahr am Schulischen Brückenangebot SBA.

Gymnasien in Deutschland und in der Schweiz lassen sich schlecht vergleichen. Für Interessentinnen und Interessenten aus Deutschland, die bisher das Gymnasium besucht haben oder einen sehr guten Realschulabschluss vorweisen können, wird eine Standortbestimmung durchgeführt.

Weitere Informationen

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Kontakt

Fachmittelschule Kanton Zug Telefon +41 41 728 24 00

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