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Anfallende Kosten für die Kantonsschule Zug
Kosten KSZ
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Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zug wohnen oder nachweislich den grösseren Teil des Familieneinkommens im Kanton Zug versteuern, wird kein Schulgeld erhoben. Das Schulgeld für Auswärtige beträgt gemäss Beschluss der Zentralschweizer Bildungsdirektorenkonferenz im aktuellen Schuljahr 2025/26 für die 1. und 2. Klasse Fr. 16'700.-- und für die 3.-6. Klasse Fr. 19'800.--. Es wird in zwei Raten jeweils auf Beginn des Semesters in Rechnung gestellt.

Die obligatorischen Lehrmittel werden in der 1. bis 3. Klasse (7. - 9. Schuljahr) kostenlos abgegeben. Ab der 4. Klasse müssen die Lehrmittel bezahlt werden. Persönliche Ausdrucke und Kopien, welche den Umfang von 150 schwarz/weiss und/oder 50 farbige Exemplare übersteigen, werden einmal jährlich Ende Juni in Rechnung gestellt.
Die Kosten für das übrige Unterrichtsmaterial gehen stets zu Lasten der Schülerinnen und Schülern bzw. ihrer Eltern.

Die Höchstanssätze für Elternbeiträge an spezielle Zeitgefässe an den Mittelschulen wie z.B. Projekttage, Projekt- und Studienwochen, Klassenlager, Arbeitswochen sowie Schul- und Studienreisen wurden von der Schulkommission Mittelschulen des Kantons Zug per 1. Januar 2026 wie folgt festgelegt:

  • Schulhausinterne Tage                                   40 Franken pro Tag
  • Schulhausexterne Tage im Inland                 100 Franken pro Tag
  • Schulhausexterne Tage im Ausland              160 Franken pro Tag
  • Der Maximalbeitrag, welcher durch die Mittelschulen bei den Eltern resp. Schülerinnen und Schülern für obligatorische Fremdsprachenaufenthalte eingefordert werden kann, wird bei ein- bis dreiwöchigen Fremdsprachaufenthalten bei 900 Franken pro Woche und beim vierwöchigen Sprachaufenthalt bei 3'000 Franken festgelegt.


Stipendien
Der Kanton Zug richtet unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge aus, die sich im Wesentlichen nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern richten. Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien können erst ab der 4. Klasse (10. Schuljahr; nachobligatorische Schulzeit) beantragt werden. Die Stipendienstelle erteilt Ihnen Auskunft:

Stipendienstelle des Kantons Zug
Baarerstrasse 21, Postfach
6304 Zug
Telefon: 041 728 3191 oder 041 728 3192

www.zg.ch/stipendien

Die Kantonsschule selber besitzt eine eigene Stipendienstiftung. Sie kann in Härtefällen kleinere Beiträge an die Anschaffung von Lehrmitteln und an die Kosten von Schulreisen, Arbeitswochen oder Studienreisen ausrichten. Auskünfte erhalten Sie von dem für Ihr Kind zuständigen Prorektorat.

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