11.08.2020
Lagebericht und Start Schuljahr 20/21
11.08.2020
Statusbericht vom 11. August 2020
Statusbericht vom 11. August 2020
- Aktuelle Lage nach den Sommerferien
- Die Fallzahlen in der Schweiz sind in den letzten Wochen gestiegen, im Moment jedoch einigermassen stabil. Die Zahlen bewegen sich in einer Grössenordnung, welche Präsenzunterricht erlaubt, aber einige Einschränkungen verlangt.
- Die weitere Entwicklung ist offen, die Situation bleibt volatil. Je nach veränderter Gesamtlage ist immer wieder auch mit relativ kurzfristigen Anpassungen zu rechnen.
- Als Schule tragen wir eine Mitverantwortung und unterstützen deshalb die unter 2 und 5 aufgeführten Empfehlungen von Bund und Kanton.
- Zudem empfehlen wir die Installation und Benutzung der COVID-App des BAG.
- Geltende Grundlagen
- Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) vom 19. Juni 2020 (Stand am 22. Juni 2020)
- Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage
- Beschluss EDK: COVID-19; Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr 2020/2021
- COVID-19-Schutzkonzept der KSZ, gültig ab 17. August 2020.
- Neues Schutzkonzept, gültig ab 17. August 2020
- Das neue Schutzkonzept regelt die Rahmenbedingungen zum Unterricht für den Start ins neue Schuljahr und gilt bis auf Weiteres.
- Unter den Schulen, bei der Direktion für Bildung und Kultur sowie dem Amt für Mittelschulen besteht der folgende Konsens: lieber Präsenzunterricht mit ganzen Klassen und mit Masken als Halbklassen- oder Fernunterricht.
- Die Ausführungen in diesem Schreiben und im Schutzkonzept basieren auf obigen Punkten sowie auf den Erfahrungen mit Präsenzunterricht an unserer Schule in den letzten beiden Wochen vor den Sommerferien.
- Schutzkonzept - wichtigste Punkte
- Händehygiene und ausreichend Abstand (mindestens 1.5 Meter) bleiben die wichtigsten Mittel im Kampf gegen das Coronavirus – reichen aber nicht aus.
- Ab dem 17. August gilt für alle Schulangehörigen sowie für Besucherinnen und Besucher im Haus eine Maskenpflicht.
- Zwischen Gymnasium Unterstufe und MAR-Stufe wird kein Unterschied gemacht.
- Für die Anschaffung sind die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Familien zuständig.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, immer eine Schutzmaske mit dabei zu haben.
- Auf gegenseitigen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen, Abklatschen etc.) wird konsequent verzichtet.
- Die Maskenpflicht entfällt im Freien, sofern der notwendige Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.
- In der Mensa gilt: Maskenpflicht bis zum Tisch, dort kann sie zum Essen abgenommen werden.
- Essen und Getränke dürfen nicht geteilt werden.
- Rückkehr aus den Ferien und Quarantäne
- Personen, die aus einem Risikoland zurückkehren, müssen zwingend die Quarantäne-Bestimmungen einhalten.
- Die zuständige Rektorin bzw. der zuständige Rektor ist spätestens unmittelbar nach der Rückkehr zu benachrichtigen.
- Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne begeben müssen, organisieren ihr Unterrichtsmaterial über eine Kollegin oder einen Kollegen.
- Eine Quarantäne-Absenz wird gleich gehandhabt wie eine Abwesenheit im Krankheitsfall.
- Es gilt die Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule der KSZ vom 29. April 2015; für die Bewilligung von Ferienverlängerungen vgl. § 7 Abs. 2.
- Im Falle einer Quarantäne verlangt die Schule einen Nachweis, wann die Rückkehr in die Schweiz erfolgt ist.
- Symptome und Meldung von COVID-19-Erkrankung
- Personen, die COVID-19-Symptome (Fieber, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, seltener: Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen) aufweisen, gehen nicht in die Schule. Hier ist ein Arztbesuch angezeigt. Dies gilt explizit auch in Zweifelsfällen über eine mögliche Infektion.
- Wir bitte alle Schulangehörigen, bei nachgewiesenem Vorliegen einer COVID-19-Erkrankung umgehend die zuständige Rektorin bzw. den zuständigen Rektor zu informieren.
- Fallbeispiele zu den Verfahren bei Erkrankung oder Quarantäne finden sich im Schutzkonzept (unter Anhang 1).
- Die jeweiligen Ansprechpersonen sind im beiliegenden Schutzkonzept unter Punkt 12 aufgeführt.
- Terminkalender und Anlässe
- Die folgenden Termine und Anlässe, die im Terminkalender der KSZ für das Schuljahr 20/21 publiziert wurden, erfahren Anpassungen.
- Berücksichtigt ist vorerst nur der Zeitraum bis Mitte September:
- Eröffnungskonferenz für Lehrpersonen vom 17.8.20: findet statt, nähere Informationen folgen im Newsletter von Donnerstag, 13. August 2020 an die Lehrpersonen.
- Begrüssung neue Schülerinnen und Schüler (1. Klassen Gymnasium) vom 17.8.20: findet statt, nähere Informationen folgen durch den zuständigen Rektor, Herrn Christian Steiger. Begrüssung der neuen Klassen der Wirtschaftsmittelschule gem. Mitteilungen in der Sommerferienpost.
- Klassenfotos 1. Schultag vom 17.8.20: finden statt.
- Info-Veranstaltung zum Austauschjahr vom 27.8.20: findet statt
- Elternnachmittag der 1. Klassen Gymnasium vom 28.8.20: findet statt, nähere Informationen folgen durch den zuständigen Rektor, Herrn Christian Steiger.
- Schulreisen (1.9.20, Verschiebedatum 8.9.20): Die Schulreise kann unter den folgenden Bedingungen umsichtig angedacht oder geplant werden.
- Es sind nur eintägige Reisen erlaubt.
- Die geltenden BAG-Vorgaben sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
- Bei einer allfälligen kurzfristigen Absage dürfen keine Stornokosten entstehen.
- Wir empfehlen, von grösseren Reisetätigkeiten abzusehen und sich eher im kleinen Rahmen zu bewegen.
- Die Schulreise kann auch in verkürzter Form (Start um 09.00 Uhr) stattfinden, Stosszeiten im öffentlichen Verkehr sind möglichst zu umgehen.
- Das Freifach Kraft wird bis auf Weiteres nicht durchgeführt.
- Nächste Entscheide und nächste Informationen
- Es ist absehbar, dass Entscheide kurzfristig und in Absprache mit den kantonalen, allenfalls nationalen Behörden getroffen werden müssen.
- Über allfällige Veränderungen informieren wir weiterhin möglichst umgehend auf diesem Weg.