Navigieren auf Kantonsschule Zug KSZ

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
26.02.2020

Verhaltensregeln, Krisenstab KSZ

26.02.2020
Statusbericht vom 26. Februar 2020

Statusbericht vom 26. Februar 2020

1. Verhaltensregeln generell
Die Schulleitung bittet alle Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern, mit Besonnenheit und Ruhe zu reagieren. Es gibt gemäss unserem aktuellen Wissensstand keinen Anlass, einschränkende oder drastische Massnahmen rund um den Schulbetrieb in Erwägung zu ziehen.

Wir bitten, die allgemeingültigen Verhaltensregeln in Zeiten erhöhter Krankheitszahlen (z.B. auch bei Grippewellen) bewusst zu verfolgen:

  • Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause.
  • Schnäuzen, Niesen, Husten nur in ein Papiertaschentuch und dieses nach Gebrauch sofort korrekt entsorgen.
  • Regelmässiges und richtiges Händewaschen mit Seife (allenfalls Desinfektionsmittel) spielt eine entscheidende Rolle.
  • Händeschütteln und Begrüssungsküsschen sind eher zu unterlassen.

2. Krisenstab KSZ
Innerhalb der KSZ wurde vorsorglich ein Krisenstab erstellt: Dieser besteht aus: Peter Hörler, Direktor (Leitung); Markus Pallor, Rektor WMS; Stephan Wigger, Biologielehrer und Beauftragter der Schulleitung.

Die Mitglieder des Krisenstabs beobachten die Situation, stehen in Kontakt mit den zuständigen Behörden und sind Ansprechpersonen. Der Krisenstab wird bei neuen Erkenntnissen und geänderten Lagebeurteilungen möglichst umgehend informieren.

3. Weiterführende Informationen

4. Kommunikationskanäle
Wir informieren im Normalfall über die Website der KSZ; Lehrpersonen zusätzlich per Mail.

Sollte sich die Lage drastisch verändern, werden wir unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ebenfalls per Mail benachrichtigen. Dazu werden wir in den nächsten Tagen alle Email-Adressen auf ihre Aktualität überprüfen lassen.

a) Gymnasium - erste bis fünfte Klassen

  • Ende Schuljahr wird ein nicht-promotionsrelevantes Zeugnis (im Sinne eines Orientierungszeugnisses) ausgestellt. Die Noten werden aus denjenigen Noten generiert, die bis zur Abgabe des Zeugnisses in unserer Schulverwaltungs-Software schulNetz eingegeben wurden. Eine bestimmte Anzahl von Leistungsbewertungen pro Klasse oder eine gleiche Anzahl für Schülerinnen bzw. Schüler einer Klasse ist nicht zwingend notwendig.
  • Falls bis Ende des Schuljahres  in einem Fach keine Note vorliegt, wird im Orientierungszeugnis auch keine ausgewiesen.
  • Was erwünscht und wichtig ist, sind formative Bewertungen und Rückmeldungen der Fachlehrperson zu den im Fernunterricht erbrachten Leistungen.
  • Für alle Fächer gilt: Alle Schülerinnen und Schüler müssen dranbleiben. Die Schule geht irgendwann (wieder vor Ort, am Lüssiweg) weiter und schliesst zu diesem Zeitpunkt an den Fernunterricht an – und nicht an den letzten Schultag von Freitag, 13. März 2020.
  • Speziell für die jetzigen 5. Klassen Gymnasium gilt:
    In den Grundlagenfächern Bildnerisches Gestalten, Musik, Biologie, Chemie und Geografie, deren Zeugnisnote der fünften Klasse zugleich die Maturanote ist, kann die Fachlehrperson zur Konsolidierung dieser Note eine weitere Leistungsbewertung  durchführen. Diese findet im neuen Schuljahr 2020/21 zwischen Sommer- und Herbstferien statt. Die Noten dieser Fächer (Zeugnis- und zugleich Maturanoten) werden den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten in Analogie zur Ausstellung des Jahreszeugnisses mit einer Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Die konkrete Umsetzung wird zu gegebener Zeit mit der Rektorin GOS abgesprochen

Weitere Informationen

hidden placeholder

hidden placeholder

Fusszeile

Deutsch