Eintritt vom 4-jährigen Gymnasium
Informationen zum Übertritt vom Kurzzeitgymnasium
Übertritt aus der 1. Klasse
- Eintrittsklasse: erstes WMS-Jahr, definitive Aufnahme
Voraussetzungen:
- Schüler/innen, die nach der 2. Sekundarklasse ans Kurzzeitgymnasium übergetreten sind, können prüfungsfrei in die WMS eintreten, falls am Ende des 1. Semesters ein Durchschnitt von mindestens 4.0 (ohne Berücksichtigung der doppelten Kompensation) erreicht wurde. Das Zeugnis des 2. Semesters kann für den Entscheid berücksichtigt werden.
- Schüler/innen, die nach der 3. Sekundarklasse ans Kurzzeitgymnasium übergetreten sind, können prüfungsfrei in die WMS eintreten. Ein Übertritt ist bis zu den Herbstferien möglich.
- Eine Empfehlung der abgebenden Schule ist notwendig.
Übertritt aus der 2. oder einer höheren Klasse
- Eintrittsklasse: erstes WMS-Jahr, definitive Aufnahme
- Eine Empfehlung der abgebenden Schule ist notwendig.
Rechtsgrundlage: Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen, BGS 414.121