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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie

Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen

Bei den rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie handelt es sich um Versicherungsprodukte, bei welchen die gesamte Prämie statt in jährlichen Raten bereits zu Beginn der Laufzeit des Versicherungsvertrages einbezahlt wird. Es ist zu unterscheiden zwischen rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie die der Vorsorge dienen und solchen, die nicht der Vorsorge dienen.

Hinweis:
Bei der Auszahlung der Versicherungsleistung kann der Versicherungsnehmer zwischen Kapital und Rentenleistung wählen. Wählt er statt der Kapitalauszahlung eine Rente, erfolgt dies in der Regel auf Grund eines neuabgeschlossenen Rentenvertrags. Es gibt die Möglichkeit einen Rentenvertrag auf Zeit oder auf Lebzeiten abzuschliessen. Zur Besteuerung siehe § 21 StG (Einkünfte aus Vorsorge).

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